Warning: Undefined array key 1 in /home/.sites/74/site1951128/web/wp-content/plugins/visitors-online/visitors-online.php on line 438 Warning: Undefined array key 2 in /home/.sites/74/site1951128/web/wp-content/plugins/visitors-online/visitors-online.php on line 438 “Mein” Urteil ist da! – Querschüsse

“Mein” Urteil ist da!

Daß ich wegen Verhetzung verurteilt worden bin, habe ich ja schon verkündet. Aber bis zur Ausfertigung und Zustellung vergeht immer einige Zeit, unser Gericht hat ja viel zu tun, zum Beispiel Politiker einzusperren. Hätte. Macht aber unser Gericht derzeit nicht, es beschäftigt sich daher lieber mit “Verhetzung”, das geht leichter.

Natürlich habe ich gleich Rechtsmittel erhoben, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig und 4 Wochen habe ich Zeit, um mein Rechtsmittel auszuführen. Werde ich daher machen.

Aber zuerst einmal veröffentliche ich das Urteil im vollständigen Wortlaut, (demnächst) damit jeder die seltsame Argumentation und die kruden juristischen Ansichten unserer Jutiz lesen kann. Von den Nazis und den dort werkenden Juristen ist das nicht sehr weit entfernt, zumindest, was man vom Tatbestand her sehen kann. Und was man von den Texten wie “Verhetzung” halten muß, weiß ohnehin heute ein jeder normal Denkende.

Jetzt darf ich aber die Gelegenheit benützen, um wieder um Spenden zu schnorren, falls man noch was über hat wegen Corona oder der Ukraine. Bei mir wäre es sicher besser angebracht, als in einem Krieg, den wir nicht angefangen haben.

Bitte daher auf mein Konto:

AT 16 3200 0000 1250 8818 bei der Raika NÖWien

Mit bestem Dank, meine lieben Freunde und Leser! Es gilt ja, die freie Meinungsäußerung zu verteidigen.

Jetzt kommt der Text des Urteils:

Abonnieren
Benachrichtigen bei
10 Kommentare
Älteste
Neueste Am besten bewertete
Inline-Feedback
Alle Kommentare ansehen

Kommentar?
Nein, lieber nicht!!!

So macht man bei uns aus einen Pfurz einen Fackelzug.Gewisse Kreise dürften dazu eine besondere Begabung haben.
PS:
Inschrift in einer Uralten Seilerei irgendwo in Deutschland.
Die kleinen hängt man,die großen lässt man laufen.
Wär umgekehrt der Weltenlauf würd ich viel mehr Strick verkaufen.

Guter Spruch!!!

Sowas ist nicht mehr lustig, sowas ist exaltiert geisteskrank! Wird jetzt etwa auch ein Neger, der sich selbst als Neger bezeichnet, abgeurteilt? Gibt es bei einer solchen Selbstanzeige Strafminderung?

Was passiert mit dem Neger, der sich mir mal vor Jahren in einer Uniklinik- Orthopädie- Werkstatt mit dem Satz vorgestellt hat: “Hallo ich bin Jim der Neger. Ich bin zuständig für die Nacht. Das sieht man doch? Ich mache dir die Fußorthese für die Nacht. Meine Kollegin ist dann nachher für den Tag zuständig!” Usw…

Sollte die Logik dieses kranken Schwachsinns greifen, wäre hier nicht rückwirkend eine Anzeige wegen Negersagung eines Negers angesagt?

Dieses Beispiel von Selbstneger- Bezichtigung ist nicht erschöpfend. Ist diese schrille AT Justiz völlig durchgeknallt? Haben die nichts Besseres zu tun??? Das bekommt man ja Augenkrebs vom lesen. Ogottogott…!!!

Geschätzter Michael
Was erwartest Du Dir von einen Land(Demokratie und Neutral!!!!)in dem ein BP solche Meldungen abgibt?
https://www.krone.at/2652259
PS:
Aber keiner begreift das er nur eine wertlose Marionette der Puppenspieler ist.

Lieber Michael! Lies mal Seite 32 genau durch. Dort steht, daß das Gericht den Begriff “Neger” zwar nicht gerade toll findet, er aber verwendet werden darf. Dieser Begriff ist GERADE NOCH NICHT strafbar – so der Richter.
Also, kann ihn man scheinbar weiter sagen und schreiben. Zumindest hier, wo die Leserschaft nie diskutiert und sich immer nur in ihrer vorgefassten Meinung gegenseitig bestätigt ( Nazi Keule?). Die Leserschaft der Querschüsse ist eine scheinbar eingeschworene rechtsextreme Gemeinschaft mit Scheuklappen an beiden Seiten der Augen. Diese Leserschaft ist zu selbständigem Denken scheinbar nicht in der Lage – im Gegensatz zu den linksgrünen BOBOs.

Tja, wenn der Richter wüßte, was ich über die schwarze Kandidatin namens “Jasmin” in der jetzt laufenden Volksverdummungssendung “germanys next Topmodel” denke…ich muß den Quatsch anschauen, da meine zwei Damen (Frau und Tochter) kein anderes Programm zulassen….

Naja, nur soviel:
Diese “rein schwarze” JASMIN ist mein Liebling. Eine so wohlerzogene intelligente und fesche junge Dame habe ich selten in dieser seichten Sendung gesehen. Gestern ist sie rausgeflogen, da sie eine eigenständige und völlig richtige Entscheidung in Bezug auf die von Heidi Klum verordnete Haartracht getroffen hat. Daraufhin war die Heidi Klum stinksauer und hat sie gefeuert. Ich dachte mir: ” Mann, liebe Jasmin, du hast wirklich Eier!!! Dich hätte ich gerne als Schwiegertochter! Und Heidi Klum – geh dich brausen, du beleidigte kindische …(Zensur)…” Kein Scherz, meine ich Todernst!!!

Lieber Loki, dieser “Prozess” ist für mich in Etwa dasselbe, wie die Beobachtung eines Ententeichs hinsichtlich verfassungsfeindlicher Tendenzen. Bis Seite 32 habe ich es ja gar nicht geschafft ha ha ha!

Jetzt warte ich nur noch drauf, dass dieses ominöse AT Gericht, als Nächstes den Bimbo- Bügel auf’ m VW Touareg verbietet. Dann können sich die Neger nämlich nicht mehr festhalten, wenn Massa sie zu den Baumwollfeldern fährt Kollerkollerkollerpuh…!

“… berechtigtes Ärgernis zu erregen …”

Ist das Ende der freien Meinungsäußerung. Sobald jemand nicht mag, was ich sage oder schreibe, ist es strafbar. Zumindest wenn es sich um “gesetzlich geschütze Gruppen” handelt. Aber selbst bei eigentlich unverfänglichen Themen, kann man heute jemanden das Wort im Mund so umdrehen, daß er zum Volksverhetzer wird.

A)
1: Den Artikel hat der Richter nicht gelesen oder nicht verstanden.
2: Was heißt das jetzt, “Neger” schnackseln nicht gerne? Alle schnackseln vermutlich gerne, nur “Neger” ab sofort nicht mehr? Ich glaube die Bevölkerungsexplosion insbesondere in Afrika, beweist das Gegenteil.

Die Begründung fängt ja gut an. Pauschale Vorverurteilung ALLER Leser. Offensichtlich ist Pauschalisierung und Beleidigung von Menschen durchaus rechtlich möglich, sofern man keine “gesetzlich geschützte Gruppe” thematisiert.

Am 11. Juli 2022, soll der Angeklagte etwas veröffentlicht haben. Wir haben aber heute erst den 12. März 2022. Ist das schon aus dem nächsten fertigen Urteil kopiert worden? Vermutlich nur ein Tippfehler, bestimmt mit der selben Sorgfalt erstellt, wie die Inhalte des Angeklagten studiert wurden.

Weil das Gericht immer wieder subtil auf die politisch korrekte Bezeichnung von “Negern” verweist, möchte ich noch persönlich festhalten, daß politisch korrekte Bezeichnungen immer gelogen sind, weil man sie sonst nicht politisch korrekt, sondern als korrekt bezeichnen würde. Eine politisch korrekte Bezeichnung vor Gericht wäre also eine Lüge, man würde, nicht nur vor Gericht, lügen. Es kommt nämlich nicht so sehr auf die Bezeichnung an, sondern viel mehr, wie man sie benutzt. Selbst die schönsten und kultivierten Worte, können sehr beleidigend sein. Aber um Beleidigung geht es ja offenbar gar nicht.

Ich finde es super, daß mir endlich ein Gericht erklärt, wie ich etwas verstehe bzw. verstanden habe. Wäre ich ja selbst nie darauf gekommen. Eine Serviceleistung, die die paar Euro Strafe und den beinahe Häfen ja quasi schon rechtfertigt.

Das nächste Urteil das ich nicht verstehe.
https://www.krone.at/2650898
PS:
Wie lange wird es dauern bis Kirchenbeitragszahler angeklagt werden weil sie eine Steuer zahlen die von den Nazis eingeführt wurde?
Die Doppelmoral dieser Heuchler ist kaum noch zu überbieten.

Armes Österreich mit dieser Rechtssprechung! Das ist die Vorstufe der Gedankenkontrolle!