Warning: Undefined array key 1 in /home/.sites/74/site1951128/web/wp-content/plugins/visitors-online/visitors-online.php on line 438 Warning: Undefined array key 2 in /home/.sites/74/site1951128/web/wp-content/plugins/visitors-online/visitors-online.php on line 438 Die Reform des Waffenrechtes können wir vergessen – oder doch nicht? – Querschüsse

Die Reform des Waffenrechtes können wir vergessen – oder doch nicht?

Die Reform des Waffenrechtes können wir vergessen – oder doch nicht?

Seit 1852 gibt es in Österreich so etwas wie waffenrechtliche Regelungen. Über die Verfassung (wie etwa in den USA) hat man sich dabei keine Gedanken gemacht. Das stand klar und deutlich im Staatsgrundgesetz und deckte ohnehin alles ab, auch die Freiheit und die rechtliche Sicherheit des Waffenbesitzes. Mit dem Waffenrecht beschäftigte sich anfangs nur die Exekutive und erließ verschiedene Verbote, die momentan gerade sinnvoll oder nützlich erschienen.

Für den Bürger gab es nicht besonders viel zu beachten. Was nicht geregelt war, ist eben frei gewesen und gut war es. Bis 1939, wo uns Österreichern im Gefolge des sogenannten „Anschlusses“ das deutsche Waffengesetz beschert worden ist. Bemerkenswert, daß dieses „Nazi“-Gesetz bedeutend liberaler gewesen ist, als unsere heutigen EU-gerechten waffengesetzlichen Bestimmungen.

Aber 1967 bekamen wir dann endlich ein „original“ österreichisches Waffengesetz. Klug gemacht und recht liberal, an dem aber seither ständig herumgebessert wurde. Bei manchen Sachen durften sich die Ärmelschoner-Bürokraten so richtig austoben und Anlaßgesetze wurden Mode.

1994 kamen wir dann zur EU und damit begann der Niedergang der vernünftigen österreichischen waffenrechtlichen Bestimmungen. EU-Richtlinien bestimmten hinfort unser Gesetz, EU-Bürokraten (das Schlimmste überhaupt) übernahmen das Ruder und die braven Österreicher wurden mit Meldungen, Registrierungen und sonstigen Dummheiten schikaniert. Überflüssig zu sagen, daß uns praktisch alle diese Richtlinien irgendwelche depperte EU-Funsen beschert haben.

Seit 2019 haben wir also ein neues Waffengesetz, alle diese EU-Trotteleien sind hier in österreichisches Recht „umgesetzt“ wie man das heute so schön sagt. Die Bestimmungen über das Inkrafttreten des neuen Gesetzes füllen mehr als zwei Seiten, was über die Qualität dieses Machwerkes genug aussagt.

Politisch gesehen, ist alles verhaut worden, einige Scheinverbesserungen finden die Jäger, die aber zu dumm sind, um zu erkennen, was für Probleme auf sie zukommen werden. Bei den Erweiterungen gibt es einige recht vernünftige Bestimmungen, die Regelungen für die „langen“ Magazine sind aber eine wahre Katastrophe.

Widerstände von den Sportschützen und Sammlern gegen das Gesetz gab es faktisch nicht und die Jäger haben sich angeblich über den Schalldämpfer gefreut. Die FPÖ ist leider mit ihrem (meinem) Entwurf gescheitert und der „Klein“geist in der ÖVP hat alles zerstört, was zu zerstören war.

Ist noch was zu retten beim Waffengesetz?

Ich glaube nicht. Keiner der betroffenen Waffenbesitzer hat irgendeine Aktion gestartet, abgesehen von den Sportschützen, die eine Mindestmitgliederanzahl bei entsprechenden Vereinen zu verhindern gewußt haben. Aber sonst: Fehlanzeige. Warum also sollte sich die Politik noch mit dem Waffengesetz beschäftigen oder gar etwas reformieren?

Die ÖVP hat immerhin den FPÖ-Entwurf ruiniert, die SPÖ verspricht sich von dieser Wählergruppe gar nichts, die FPÖ befindet sich im Tiefschlaf und wartet auf Ibiza, die NEOS sind insgesamt zu deppert und die Grünen freuen sich ja diebisch, daß man die legalen Waffenbesitzer wieder etwas schikanieren kann, während der sonstigen Grün-Klientel nichts passiert, weil die sich ohnehin um kein Gesetz zu kümmern braucht.

Es ist also vorbei mit einem bürgerfreundlichen und liberalen Waffengesetz und wir sind selber schuld, um der Wahrheit die Ehre zu geben.

Daher werden hier einige Vorschläge angeführt, die ich schon vielfach erhoben habe und die auch in meinem Entwurf drinnen waren aber der politischen ÖVP-Heimtücke zum Opfer gefallen sind. Aber damit das nicht ganz in Vergessenheit gerät, das Ganze noch einmal:

Was also konnte man reformieren und verbessern?

Doch einiges. Die vorgeschlagenen Änderungen würden das Waffenrecht insgesamt vereinfachen, die Bürokratie entlasten und zahlreiche Beamte für andere Aufgaben freisetzen. Sie wären insgesamt EU-konform und würden die Sicherheit unseres Staates und seiner Bürgern entscheidend verbessern. Also los geht’s:

  • Keine Stückzahlbegrenzung bei den Waffen der Kat.B mehr
  • WBK ist gleich WP, eventuell zusätzliche Prüfung der Schießfertigkeit
  • Wegfall der 5jährigen Verwahrungsüberprüfungen, Prüfung beim Ersterwerb des Dokumentes genügt.
  • Beim Ermessen: Vorrang privater Interessen und Rechte vor allem anderen
  • Anpassung des § 11 (Jugendliche). Sie dürfen Waffen unter Aufsicht eines Berechtigten benutzen
  • Durchforstung der „verbotenen Waffen“ z.B. Pumpgun und „lange“ Magazine
  • Erleichterte Amnestiebestimmungen (wer illegales angibt, erhält ein Besitzrecht)
  • Aufhebung des ZWR, nur mehr auf freiwilliger Basis zu führen

Das wäre es also schon. Mehr brauchen wir nicht. Aber natürlich müßten sich auch Bürger finden, die dafür eintreten und einen politischen Druck ausüben.

Jedoch – die Hoffnung stirbt zuletzt.

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