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Vom Nutzen des Waffenregisters

Vom Nutzen des Waffenregisters

Da wurde vor ein paar Tagen einem Neger ins Bein geschossen. Wirklich bedauerlich. Vom Täter fehlt bisher jede Spur, aber natürlich wird – wie in solchen Fällen immer – fieberhaft und mit Hochdruck ermittelt.

Frage: Wo ist der Herr Grundböck? Wo ist die Frau Innenminister?

Wir haben doch dieses wunderbare Waffenregister, wo schon so unglaublich viele Waffen registriert sind. Ein Knopfdruck und man hätte den Schützen sofort.

Ganz so einfach ist es aber in diesem Fall nicht. Denn der Täter hat die Waffe mitgenommen. Das ist natürlich ganz gemein, also bleibt der Knopfdruck ohne Ergebnis.

Und noch was: Hätte der Täter die Waffe doch am Tatort zurückgelassen, man hätte also die Tatwaffe, wäre es denkbar, daß dieser Unhold seine Pistole gar nicht registriert hat. Vielleicht hatte er nicht einmal eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenpaß schon gar nicht. Soll ja vorkommen. Vor allem in jenen Kreisen, die auf Neger schießen.

Ja, da ist jetzt guter Rat teuer und es scheint, als würde nicht einmal dem Herr Grundböck und schon gar nicht der Frau Minister etwas dazu einfallen. Die Lobeshymne auf das Register ist jedenfalls bislang unterblieben. Irgendwann werden wir das aber wieder hören. Da wird aber der arme Neger längst schon wieder in häuslicher Pflege sein. Oder bei der nächsten Schießerei.

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