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Meinungsverbrechen und Waffengesetze

Wieder ein wunderbarer Kommentar meines lieben Freundes Andreas Tögel!

Georg Zakrajsek

Meinungsverbrechen und Waffengesetze

vonAndreas Tögel

Bildquelle:shutterstock.comWesensmerkmal totalitärer Systeme: Verbote

Charakteristikum des Wohlfahrtsstaats und des im Entstehen begriffenen europäischen Bundesstaats ist es, alle Lebensbereiche mit Regeln und Verboten zu durchdringen. Freisinnige Denker kritisieren diese Entwicklung, die mit einer Tendenz zum Totalitarismus einhergeht. Wer alles regelt, verschafft dem Bürger tausendfach Gelegenheiten, Gesetze zu übertreten und sich dadurch strafbar zu machen. Als auf dem Weg in eine totalitäre Diktatur besonders wirksam erweist sich die Einführung von Gesinnungsdelikten, die dem Leviathan die Möglichkeit eröffnen, jederzeit gegen Dissidenten einzuschreiten. Aus Sicht des Machtmonopols ist es daher ein genialer Schachzug, Straftatbestände zu etablieren, die auf Namen wie „Volksverhetzung“ oder „Hasskriminalität“ hören. Wer ist schließlich imstande, Hetze oder Hass unzweideutig gegen ganz normale Kritik abzugrenzen? Die bloße Äußerung von Gedanken reicht dann zur Kriminalisierung von Kritikern. Die Verbindung von Gesinnungs- und Waffengesetzgebung bietet der Nomenklatura zusätzliche Chancen, den Weg zur Knechtschaft abzukürzen.

Waffenschein statt Fahrerlaubnis – vorerst

Noch ist es nicht so weit, dass ein zur falschen Zeit im falschen Forum geäußertes Wort zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann. Aber das kommt mit Sicherheit noch. Indes wird der Entzug einer Berechtigung zum Waffenbesitz (es geht um einen Fall in Österreich, wo eben eine Waffenbesitzkarte auf dem Spiel steht) bereits mit dem Vorliegen der falschen Gesinnung begründet. Der Bürger, den der behördliche Bannstrahl trifft, habe sich öffentlich kritisch zum Islam (und zu radikalen Muslimen) geäußert, woraus, so die atemberaubende Begründung der zuständigen Behörde in ihrem Bescheid, der Schluss zu ziehen sei, er könnte seine Waffen zu entsprechend motivierten Gewalttaten missbrauchen. Die Unbescholtenheit des Betroffenen spielt für die Schergen des Polizeiministers keine Rolle.

„Verlässlichkeit“ (Paragraph 8, Absatz 1, Waffengesetz) heißt der juristische Hebel, den die Behörde anwendet, um den Bürger zu entrechten. Damit will der Gesetzgeber laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes „sicherstellen, dass die maßgeblichen waffenrechtlichen Rechtsvorschriften sowie die darauf gegründeten Verhaltensweisen beachtet werden“. Und dann kommt es ganz dick: „Die Verlässlichkeit wird durch eine Prognose voraussichtlicher zukünftiger Verhaltensweisen beurteilt.“ Da Prognosen bekanntlich Glückssache sind, haben die Beamten der Waffenbehörde somit nicht nur als Verhaltenspsychologen, sondern auch als Hellseher zu fungieren.

Orwell war gestern – zurück in die Zukunft

„1984“ – das war gestern. In Orwells Dystopie korrigiert das Regime Ereignisse, die in der Vergangenheit liegen. Der totalitär entartende „Rechtsstaat“ der Gegenwart geht weiter. Er will die Zukunft bestimmen, indem er nur möglicherweise eintretende Ereignisse durch gegen bestimmte Personen gerichtete Maßnahmen auszuschließen trachtet. Das schiene nicht einmal gänzlich abwegig, wenn der Betroffene in der Vergangenheit Straftaten begangen hätte – etwa Gewaltverbrechen gegen Mitmenschen. Das ist aber hier nicht der Fall. Die Behörde schickt sich an, einem unbescholtenen Bürger auf Basis von in den sozialen Medien getätigten Äußerungen seinen rechtmäßig erworbenen Besitz zu entziehen. Haarsträubend.

Während der Staat keine Anstalten macht, die einheimische Bevölkerung vor gewaltsamen Übergriffen seitens „Schutzsuchender“ zu bewahren (schon die Durchsetzung der Hausordnung in einem Asylantenheim wird von linken Politikern und Journalisten als Skandal gebrandmarkt), werden gegen einen rechtschaffenen Staatsbürger alle Register gezogen. Angesichts dessen sollte die grassierende Politikverdrossenheit nicht verwundern.

Geschichte wird gemacht – es geht voran

Totalitäre Diktaturen fallen nicht vom Himmel. Sie sind das Ergebnis länger dauernder Prozesse. Eine von ihrer Großartigkeit überzeugte Staatskamarilla einerseits und willfährige Sklavennaturen andererseits bilden die unabdingbaren Voraussetzungen ihres Entstehens. Diese Einsicht sollte sich nicht nur ausgewiesenen Libertären eröffnen.

Information

Diesen Artikel finden Sie gedruckt zusammen mit vielen exklusiv publizierten Beiträgen in der März-Ausgabeeigentümlich frei Nr. 190.

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