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Über alte und junge Juristen und über den gesunden Menschenverstand

Über alte und junge Juristen und über den gesunden Menschenverstand

Ich bin ein alter Jurist. Studiert Ende der Fünfziger und Anfang der Sechziger fertig geworden. Ich habe also viele Generationen von Juristen erlebt, habe auch unzählige zur Notariatsprüfung geprüft. Ich denke, daß meine Prüflinge mit meiner Art zu prüfen zufrieden gewesen sind, ich mit ihren Kenntnissen meistens auch.

Aber das Niveau hat sich geändert. Das liegt nicht nur daran, daß immer mehr Frauen den juristischen Beruf ergreifen und dann, wenn sie Richterinnen geworden sind, diesen als Halbtagsbeschäftigung verstehen. Ich habe Richterinnen erlebt, die nicht einmal Latein – die einfachsten, allgemein bekannten Rechtssprichwörter – zu deuten verstanden haben. Ist halt so.

Was ich aber erkennen mußte, ist, daß den heutigen Juristen zunehmend der gesunde Menschenverstand abhanden gekommen ist. Und Juristerei ohne diesen gesunden Menschenverstand ist nicht nur ein Unding sondern auch gefählich. Diese Leute verstehen ja die einfachsten Grundsätze des Rechts nicht mehr. Sie haben das einfach zugunsten einer heute recht sinnlosen Gesetzeskenntnis und Paragrafenreiterei ausgeblendet. Die Saat der Rechtspositivisten geht auf und ist bereits aufgegangen. Wie sollen solche Menschen den Unterschied zwischen einem guten Gesetz und einem schlechten Gesetz verstehen? Hoffnungslos.

Wer aber ein Gesetz nicht mehr versteht, wer nicht versteht, warum ein Gesetz ein Gesetz geworden ist, was es bewirken, bedeuten soll, den kann man mit Fug und Recht als Paragrafenfuchser bezeichnen.

Jetzt ein kleiner Exkurs in die schöne neue Welt der weiblichen Juristerei:

Was Selbstverteidigung ist versteht jeder, auch der Nichtjurist. Steht auch im Gesetz und ist dort leicht faßlich ausgeführt. Und was Selbstjustiz ist, versteht auch ein jeder, auch einer, der nicht Juristerei studiert hat. Ein Unterschied, der zwischen rechtmäßig und strafbar angesiedelt ist, was aber bedeutende Rechtsfolgen nach sich ziehen kann, wenn man den Unterschied nicht erkennt oder erkennen kann und will.

Nun ist mir aber ein Erkenntnis untergekommen, wo die erkennende Richterin diesen fundamentalen Unterschied zwischen Selbstverteidigung und Selbstjustiz nicht erkannt hat oder einfach nicht erkennen wollte. Das ist nicht nur eine juristische Schande sondern zeigt auch, wohin wir inzwischen gekommen sind, nämlich in eine vergangene Zeit, die sich vom Gesetz verabschiedet hatte. Wir wollen nicht, daß sie je wiederkehrt.

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