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Weggewiesen und trotzdem wieder da

Weggewiesen und trotzdem wieder da

Auf das Wegweiserecht ist unsere Justiz und auch unsere Polizei besonders stolz. Ein Instrument, das Sicherheit schafft – so meinen es jedenfalls unsere Behörden. Wer sich ungut aufführt, wer aggressiv ist, wer Frau und Kinder verprügelt, wird weggewiesen, darf also nicht mehr in die Wohnung oder in das Haus, wo er seine verbotenen Handlungen ausgeführt hat.

Weggewiesen und alles ist in Ordnung. Nicht immer.

Es häufen sich die Fälle, wo der Weggewiesene dennoch zurückkehrt, sich Zutritt zur Wohnung verschafft, vielleicht doch noch einen Schlüssel hat oder von der blauäugigen Frau hineingelassen wird. (Blauäugig natürlich nur im übertragenen Sinn, in Wirklichkeit haben die Beteiligten nur ganz selten blaue Augen).

Und dann werden die Opfer zu dem gemacht, was ihnen nach Meinung unserer Behörden zusteht – nämlich wirklich und endgültig zu Opfern. Diese Einzelfälle lesen wir dann in der Zeitung unter peinlicher Verschweigung der näheren Umstände.

Was also nützt so ein Wegweiserecht? Nichts. Es kann kein Verbrechen verhindern und ist auch gar nicht dafür gedacht. Es dient nur zur Beruhigung der interessierten und zeitunglesenden Bevölkerung.

Denn: Es ist was gschehn! Weggewiesen und gut ist’s. Irgendwann muß man halt das Blut aufwischen kommen, in der Wohnung, wo sich der Weggewiesene wieder betätigt hat.

Unser Gesetzgeber ist naiv. Leider auf unsere Kosten. Zu meinen, daß ein Gesetz etwas nützt, das ein Verbot ausspricht, an das sich keiner hält, ist so, als könnte ein Waffenverbot ein Verbrechen verhindern, wenn man nicht garantieren kann, daß sich der Täter nicht etwa eine illegale Waffe besorgt. Leider ist aber nicht nur unser Gesetzgeber naiv, ganz besonders sind das die Herrschaften in der EU, die uns glauben machen wollen, daß sie für unsere Sicherheit etwas getan haben, wenn sie den Sportschützen und Jägern ihre Waffen verbieten, während bewaffnete Terroristen unkontrolliert ins Land gelassen werden und hier ungestraft und ungehindert ihre Schreckenstaten verüben können.

Keiner unserer Politiker und schon gar keiner unserer Polit-Juristen macht sich Gedanken darüber, wie ein Gesetz wirkt und was es bewirken kann oder auch nicht bewirken kann. Diese Gesetzeskunst wird nicht mehr gelehrt an unseren Universitäten. Man bildet Paragraphentrottel heraus, die weder mit Gesetzen umgehen können und schon gar nicht Gesetze machen können. Denn wenn sie ihre Prüfungen bestanden haben, haben sich auch die Gesetze längst wieder geändert und ein Gesetz ist durch ein noch blöderes Gesetz abgelöst worden. Man nennt das „Reine Rechtslehre“ und wer das erfunden hat, sage ich lieber nicht.

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