Wenn man sich wehrt, ist’s manchmal verkehrt
Der Diesel wird immer teurer, das Stehlen zahlt sich also aus. Und die Diebe werden auch immer frecher. Treibstoffdiebe haben versucht, in einem Steinbruch in Golling Diesel abzuzapfen. Sie kamen an den Unrechten. Eine Überwachungskamera war installiert weil schon öfter gestohlen wurde. Der Steinbruchbesitzer schnappte sich seinen Magnum-Revolver. Er hat die Diebe gestellt, festgehalten und die Polizei gerufen. Bravo!
Bravo – oder doch nicht?
Lob für die mutige Tat hat es nicht gegeben – im Gegenteil. Laut Zeitungsmeldungen prüft der Staatsanwalt jetzt ob nicht „eine Notwehrüberschreitung“ vorliegt.
Geht’s noch? Sind jetzt alle schon verrückt geworden?
Der Mann – schon öfter Opfer von Diebstählen geworden – verhindert ein Verbrechen, schützt sein Eigentum, macht Straftäter dingfest und jetzt überlegt der Staatsanwalt, ob man ihn nicht vielleicht anklagen soll.
Wird schon nicht passieren, es ist ja nicht einmal geschossen worden, wo soll also die Notwehrüberschreitung sein? Aber allein, daß ein Staatsanwalt das überlegt und die Medien mit Genugtuung darüber berichten, ist ein Skandal.
Viel besser hat es da ein Security-Beamter in einer Wiener Bank gemacht. Er war unbewaffnet. Bei einem Banküberfall wurde er in den Bauch geschossen und liegt jetzt mit einem lebensgefährlichen Bauchschuß im Krankenhaus. Der Staatsanwalt überlegt nichts. Dem Räuber ist ja Gott sei Dank nichts passiert und erwischt hat man ihn auch nicht.
Die Welt ist wieder in Ordnung.
Unbewaffnet ist es billiger
Die Zeche zahlt aber der Beamte. Angeblich sind viele der Securitys deswegen nicht bewaffnet, weil ein Unbewaffneter weniger kostet. Der Täter weiß das aber nicht immer und schießt vorsichtshalber einmal.
Kann man das unter Berufsrisiko einordnen und einfach abhaken? Sicher nicht. Eher unter Fahrlässigkeit und Blödheit.
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