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Die Grenzen der Notwehr

Frage: Darf ich einen Menschen, der mich mit dem Messer angreift, in der Absicht, mich zu töten, erschießen? Schwer zu beantworten, diese Frage. Im Strafgesetz steht, man dürfte. Ich würde es aber doch nicht machen. Den Prozeß nachher würde keiner aushalten, nicht einmal ein Jurist, der das Strafgesetz studiert hat und es auch beherrscht. Wer weiß, was dem Richter einfällt? Darauf würde ich mich nicht einlassen.

Wie man wirklich vorgehen sollte, wäre klar: Ein Messerangriff ist meistens tödlich, den sollte man unbedingt verhindern. Näher als ein paar Meter sollte also der Messerträger nicht herankommen. Die Leute, die sich auskennen, sagen, näher als sieben Meter sollte das nicht sein, wird das unterschritten, dann ist man tot.

Aber die Richter wissen das nicht. Sie haben das nie selber ausprobiert. Sie verstehen nämlich nichts von der Sache. Richter sind Juristen, aber praktische Trottel.

Also bitte – eher nicht schießen. Dazu kommt noch, daß man im Falle des Falles gar nichts zum Schießen dabei hat, weil die Gesetzgeber das verbieten. In Österreich weniger, aber in Deutschland schon. Also keine Waffe. Der Messerangreifer, der aber die Gesetze nicht kennt, den sie auch gar nicht interessieren, weil er noch dazu meistens “psychisch gestört” ist und daher nicht bestraft werden kann, der hat natürlich ein Messer (wie der Mackie Messer auch) und der wird es auch anwenden, deswegen hat er es ja.

Wenn ich also gefragt werde: Besser weglaufen und zwar schnell und hoffen, daß der Messerträger nicht schneller laufen kann. Denn ein Messer im Rücken hat man ja auch nicht gerne. Denn besser als ein Messer ist immer noch ein Panzer, den gibts aber nur für die Ukraine, nicht für uns.

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Frage
Ist es für einen Richter verpflichtend, das er vor Antritt seines Studiums dem gesunden Haus und Menschenverstand abschwören muß oder darf er diese Eigenschaften in seiner zukünftigen Tätigkeit behalten ?
Bei manchen Urteilen bekommt man nämlich den Eindruck das diese Eigenschaften bei der Urteilsfindung nicht mehr zur Anwendung kommen dürfen, denn sonst wäre es nicht möglich das jemand der sich nur wehrt um sein Leben zu retten auch noch verurteilt wird, weil er dem Angreifer ein Haar gekrümmt hat.
PS:
Bei uns dürfen sich nicht einmal Polizisten und Soldaten wehren weil sie Angst davor haben angeklagt zu werden. Wehren dürfen sich nur Kulturbefruchter, Berufsrandalierer, linke aller Schattierungen, usw, denn sie kämpfen ja gemeinsam für eine gute Sache. Den Kampf gegen die Nazis, und da kann man bei gewissen Urteilen schon die Toleranz walten lassen.

Und dazu noch eine linke Weltanschauung,und aus ist es mit der gerechten Justiz.
Bin überzeugt, das in gewissen Weltgegenden wo noch Urteile von Dorfältesten oder alten weisen Männern gefällt werden,oft mehr Gerechtigkeit herrscht als bei uns.

Bei uns muß man halt weglaufen, wenn man nur irgendwie kann. Das mag erst einmal sogar vernünftig klingen, wird auch meistens so empfohlen, allerdings, wie es im Querschüssebeitrag richtig steht, hat man schnell ein Messer im Rücken. Jedenfalls kann man das nicht pauschal beantworten und ein Fluchtversuch kann mehr Gefahr bedeuten, als sich zu wehren.

Deswegen finde ich die Stand-Your-Ground Gesetze in den USA eine sehr gute Sache. Man muß dabei bedenken, es wird keiner zu etwas gezwungen und einfach weglaufen oder sich sonst irgendwie aus der Gefahrensituation zu begeben, ist immer eine Option. Wenn die Flucht aber nur vielleicht gelingen könnte, aber nicht sicher ist, ob sie gelingt, wird man wenigstens nicht bestraft, wenn man sich erfolgreich wehrt und nicht versucht zu flüchten.

Gesetze haben nicht Täter zu schützen, sondern anständige Bürger, die zu Opfern werden. Und gerade so eine Situatiion, in der es um das nackte Leben geht, vielleicht gerade noch so überlebt hat, auch noch zu bestrafen, zeit halt ganz eindeutig die Absicht des Gesetzgebers, als unserer Politiker. Wer Menschen nur ansatzweise dahingehend verunsichert, damit sie sich im Ernstfall nicht wehren, der darf einfach keine einzige Stimme mehr bekommen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Stand-your-ground_law

Als Stand-Your-Ground-Laws (englischstand your ground, übersetzt etwa „nicht von der Stelle weichen“, „seinen Platz behaupten“) werden umgangssprachlich Gesetze von zurzeit über 30 amerikanischen Bundesstaaten bezeichnet, die es einer Person erlauben, im Extremfall tödliche Gewalt anzuwenden, um sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu wehren. Sie setzen die im amerikanischen Recht etablierte Pflicht außer Kraft, vor einem Einbrecher oder Angreifer zurückzuweichen, bevor man zu „defensiven Maßnahmen greift, die eine andere Person töten oder schwer verletzen sollen oder dieses verursachen können“.

Und Ottilie Normalverbraucherin steht teilnamslos in der Gegend herum, interessiert sich für nichts – außer dem persönlichen Vergnügen – , glaubt sie beträfe das ja nicht, ja ist sogar über jeden Aufklärungsversuch erbost -fühlt sich belästigt und wählt immer wieder die, die an dieser Misere Schuld haben. Die Rutschbahn in den Abgrund, auf der wir uns alle befinden, wird immer steiler. Beendet wird die lustige Fahrt dann durch einen immensen finalen Aufprall. Dann aber wird Heulen und Zähneknirschen sein, wenn man dazu überhaupt noch kommt. Gute Nacht!

Messer darf man bei uns ja fast überall mitführen. Als Werkzeug. Ich habe mein Fahrtenmesser immer dabei, wenn ich mit meinen Hunden spazieren gehe. Ist meißt im Wald. Sinnvoller wäre es aber in der Stadt, am Abend.
Wenn einer ins Haus einbricht und mich mit dem Messer bedrohen sollte, wehre ich mich mit einer Schußwaffe. Lieber vor dem Richter als tot. Die Notwehr kann ich dann sicher gut begründen. Bei mir zu Hause. Im öffentlichen Raum ist es sicherlich schwierig – gestern gabs ja wieder ein Gesülze der Staatskritisierer amnesty international. Alter Schwede. Putin hat diese Truppe schon verbannt. Hat er gut gemacht!

Mein Vater sagte früher immer: ,,Wenn du irgendwas mit dem Auto überfährst + es zuckt noch, dann nimm ein Messer + erlöse es von seinem Leid!”

Der festgeklebte Klimatrottel rief noch: ,,Neeeiiin… bitte ni….!!!

Aber was sein muss, muss sein. Dass war Vaters Regel…!

Was würde ein bewaffneter Richter tun wenn jemand mit so einem “Werkzeug” vor ihm steht und ihm nach dem Leben trachtet? Gut zureden, davonlaufen, um Hilfe rufen, einen links linken Guten um Rat fragen, eine Stichschutzweste anlegen, ihm ein Antigewalt Seminar anbieten, einen Teddybären überreichen, oder schießen und hoffen, das er Staatsanwälte und Richter findet die außer Paragrafen noch Hirn in der Birn haben.
https://www.youtube.com/watch?v=VcAWXfNfaqY

Es war ungefähr Mitte der 80er Jahre bei einem Schießtraining mit Herren aus dem damaligen Sicherheitsbüro. Am Ende der Veranstaltung bei Speis und Trank wurde viel philosophiert und folgende Aussagen gertroffen:
u.a. Ist die Kugel aus dem Lauf, hält kein Teufel sie mehr auf; Nach einem Schusswaffengebrauch darf es nur eine Aussage geben.