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Vom Kinderkriegen und vom Kindermorden

Vom Kinderkriegen und vom Kindermorden

Wie haben wir uns alle gefreut, als wir vernehmen durften, daß die Justizministerin ein Kind erwartet. Ein neuer Erdenbürger – wie schön. Auch wenn dieser Erdenbürger vielleicht Mohammed heißen wird. Macht aber nichts, dennoch herzig.

Viele Ministerinnen oder Politikerinnen haben Kinder gekriegt. Wieviele Abtreibungen diese Weiber hinter sich gebracht haben, ist weder gefragt noch dokumentiert worden. Es könnte ja sein, daß sich die Abtreibungen mit den Geburten die Waage halten oder sie sogar übertreffen.

Man kann also Kinder ermorden in Österreich. Bis zu welchem Zeitpunkt das straflos ist, steht im Gesetz. Man darf aber sicher aus der gewährten Straflosigkeit nicht ableiten, daß dies ein Recht der Frau wäre. Wer dies annimmt, vergißt, daß es bei den abgetriebenen Kindern ja auch Väter gibt. Denn ohne Väter geht das wohl nicht. Und wenn man dabei schon von einem „Recht“ der Frau spricht, darf man auf das Recht des Vaters nicht vergessen.

Ein Recht auf Ermordung gibt es nicht. In keinem Stadium der Entwicklung seines Kindes. Es gibt Straflosigkeit und die hat einen guten Grund.

Wer das nicht begreift, hat nichts verstanden. Wer Straflosigkeit mit „Recht“ verwechselt, begeht einen gewaltigen Irrtum. Und wenn es hier schon ein Recht geben sollte, dann müßte man das Recht des ungeborenen Kindes auch in Waagschale werfen. Das Kind hätte nämlich auch ein Recht. Das Recht zu leben und auf die Welt zu kommen.

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