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Das Unrechts-Panorama in der „Presse“

Das Unrechts-Panorama in der „Presse“

Die alt-ehrwürdige „Presse“ leistet sich wöchentlich ein „Rechts-Panorama“. Geleitet wird das Ganze von Benedikt Kommenda, der zwar ein Jurist ist, aber vom Waffenrecht nichts versteht.

Auch recht. Man kann nicht alles wissen.

Aber zur Sache:

Am 25. Mai schreibt Kommenda über einen Offizier, der im Pyjama seine waffenrechtliche Verläßlichkeit verloren hat. Es geht um die Zweite Waffengesetz-Durchführungsverordnung aus dem Jahre 1999.

Folgendes:

Sinn und Zweck dieser Verordnung wäre die Überprüfung der Verläßlichkeit des jeweiligen Waffenbesitzers, indem die ordnungsgemäße Verwahrung der entsprechenden Waffen überprüft werden soll. Die Überprüfung hat normalerweise unangesagt und zwar in der Zeit von 7 Uhr (morgens) bis 20 Uhr an jedem Werktag vorgenommen zu werden.

Natürlich ist die ganze Geschichte völlig sinnlos, nützt überhaupt nichts, bringt nichts für die Sicherheit und kostet ungefähr jährlich 400.000 kostbare Polizeistunden, die sicher sinnvoller verwendet werden könnten.

Tut aber hier nichts zur Sache. Zum „Einzelfall“:

Es wird also ein höherer Bundesheeroffizier nebst Ehefrau kontrolliert. Knapp vor 20 Uhr, also noch im korrekten Zeitrahmen. Der verweigert die Kontrolle, er begebe sich gerade zu Bett und seine Frau ebenfalls. Nun steht in selbiger Verordnung, daß die Kontrolle ohne jegliche, nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen ist. Immerhin. Darauf hätte die Behörde Rücksicht nehmen müssen. Hat sie nicht getan, sondern die Verläßlichkeit des so Überprüften aberkannt.

Das Ganze geht zum Verwaltungsgericht, das aber – wie gewohnt möchte man sagen – der Erstbehörde recht gibt. Ein weiterer Rechtszug wird ausgeschlossen. Das Urteil pickt, wie der Jurist sagt.

Kommenda, und das muß man hier betonen, referiert korrekt und objektiv. Dennoch hat er nichts begriffen. Er hat nicht begriffen, daß diese Verordnung insgesamt einen recht zweifelhaften Charakter trägt, daß sie an der Grenze der Verfassungswidrigkeit entlangschrammt und daß auch die Sinnhaftigkeit einer solchen Verordnung insgesamt zu hinterfragen wäre. Abgesehen von der recht problematischen Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtes.

Das wäre wohl die Aufgabe eines kritisch berichtenden Journalisten gewesen. Ist aber nicht geschehen.

Darum ist der Titel „Unrechts-Panorama“ vollauf verdient. Danke, Benedikt Kommenda.

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