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Brauchen wir überhaupt ein Waffengesetz?

Brauchen wir überhaupt ein Waffengesetz?

Unser Waffengesetz hat schon viele Änderungen erlebt. Selbstgestricktes, aber auch von der EU sind viele Änderungen (Verschärfungen, Verschlechterungen) gekommen, die wir alle brav umgesetzt haben.

Besser wurde es nicht und Österreich ist dadurch nicht sicherer geworden – im Gegenteil. Der Anstieg der Kriminalität in all den Jahren in denen wir bei der EU sind, ist wahrlich beängstigend. Die immer strenger werdenden Waffengesetze haben das nicht verhindern können. Können das auch gar nicht – die Kriminalität wurde damit sogar gefördert.

Brauchen wir überhaupt ein Waffengesetz? Wozu ist ein Waffengesetz überhaupt gut?

Als sich die Politiker und die Juristen noch Gedanken darüber gemacht haben, was Gesetze bewirken und wozu sie gut sind, gab es so gut wie keine waffengesetzlichen Bestimmungen. Man war sich darüber einig, daß gewisse Leute nicht legal an Waffen kommen sollten. Verbrecher, Geisteskranke und Unmündige vom legalen Waffenbesitz auszuschließen, hat vollauf genügt.

Jeder vernünftige Mensch hat damals aber gewußt, daß ein Gesetz niemanden davon abhalten kann, sich eine beliebige Waffe anzuschaffen um damit Verbrechen zu begehen. Geht’s nicht legal, muß es eben illegal sein. Verbrecher sind professionelle Gesetzesbrecher, jedes Waffengesetz und sei es auch noch so streng, interessiert sie nicht. Ein Waffengesetz trifft daher immer nur Menschen, die sich im Prinzip an Gesetz zu halten pflegen. Und das nie die Verbrecher.

Dieses juristische Wissen ist heute verlorengegangen. Denn die heutigen Juristen sind keine echten Juristen mehr sondern Paragraphentrottel. Daher habe ich mich aus dieser Gilde schon lange verabschiedet. Und mit Richterinnen, die nicht einmal einfache lateinische Sentenzen verstehen, sollte man überhaupt nicht reden.

Der Sündenfall des Totalitarismus

Schuld daran waren die Polit-Verbrecher Stalin, Hitler und deren Nacheiferer. In ihren totalitären Staaten haben sie nämlich das Waffengesetz (besser Waffenverbote) als taugliches Instrument politischer Unterdrückung entdeckt. Und so wurden Klassenfeinde, z.B.: Armenier, Juden und Regimekritiker zuerst einmal entwaffnet und dann in Lager verfrachtet und dort umgebracht, manche auch gleich erschossen, wenn es praktischer war und man sich den Transport ersparen wollte. Diese Systematik funktioniert seit Beginn des 20 Jahrhunderts so und hat sich bis heute in manchen Ländern erhalten. Ohne vorherige Entwaffnung würde nämlich aus einem Völkermord ein Bürgerkrieg und daran sind solche Machthaber begreiflicherweise nicht interessiert.

Der Sündenfall aber war geschehen. Was sich einmal in den Gehirnen der Politiker und der Juristen eingenistet hat, ist daraus nicht mehr zu entfernen.

Freiheit – bitte warten

Nach dem Zusammenbruch des nationalen und des internationalen Sozialismus hat man vergeblich auf die Freiheit im Waffenrecht gewartet. Die Verbrecherhäuptlinge waren zwar verschwunden, die „Systemerhalter“ dieser Unrechtsregime haben aber überlebt und weiter die Richtung bestimmt. Ihre geistigen Nachfahren bestimmen sie noch heute.

Die Motive für die Waffengesetze sind aber umgedeutet worden. Die öffentliche Sicherheit muß jetzt als Vorwand dafür herhalten, daß man Staatsbürger, die bereit sind, alle Gesetze genau zu befolgen, in ihren angestammten Rechten immer mehr beschneidet und sie mit Schikanen überhäuft. „Waffen weg“ (nur die legalen nämlich) heißt heute die Devise.

Natürlich trägt ein Waffengesetz, wie streng es auch immer sein mag, nichts zur öffentlichen Sicherheit bei. Als Instrument zu Verhinderung von Kriminalität ist es ungeeignet. Im Gegenteil, es begünstigt die Verbrecher gegenüber den Opfern.

Der unvergeßliche Strafrechtslehrer und Wissenschaftler Caesare Beccaria hat schon im 18. Jahrhundert erkannt, daß Waffenverbote immer nur die Falschen treffen. So sagt er klar und deutlich:

„Die Gesetze, die das Waffentragen verbieten, entwaffnen nur solche, die zum Verbrechen weder geneigt noch entschlossen sind. . . . Solche Gesetze verschlechtern die Lage der Angegriffenen und verbessern die der Angreifer; sie verringern nicht, sondern sie vermehren die Mordtaten, weil das Selbstvertrauen beim Angriff auf Unbewaffnete stärker ist als bei dem auf Bewaffnete.“

Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer, daß unsere Juristen einmal die Schriften Beccarias lesen mögen. Ist aber wohl eine vergebliche Hoffnung. Die haben nämlich von Beccaria noch nie etwas gehört.

P.S.: Dieser Text ist alt. Er wurde 2010 verfaßt und in der IWÖ-Zeitschrift auch veröffentlicht, als ich noch dort schreiben durfte. Er gilt aber heute noch so wie damals. Und die Politiker sind immer noch nicht gescheiter geworden. Eher blöder.

PP.S.: Zu Beccaria noch: Seine Schriften hatten entscheidenden Anteil an der Abschaffung der Folter und der Todesstrafe. Man sollte daher auf ihn hören. Aber wie soll das gehen, wenn ihn unsere Juristen gar nicht mehr kennen?

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