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Eine bürgermeisterliche Blamage – für wen gilt ein Waffenverbot?

Eine bürgermeisterliche Blamage – für wen gilt ein Waffenverbot?

Ärger ist es also wirklich nicht gegangen. Der neue Bürgermeister dieser vielgeplagten Stadt, Ludwig, der haramaussehende, hat es geschafft und sich eine schöne Blamage eingehandelt. Sogar die sonst immer bei Waffenverboten begeisternd applaudierenden Medien haben nur bedingt mitgespielt, auch die Parteifreunde waren nur mäßig begeistert von der Idee eines wienweiten Waffenverbotes.

Abgesehen davon daß es rechtlich gar nicht gehen wird, stellt sich auch die Frage – und die haben sich viele gestellt – gegen wen dieses Waffenverbot denn gelten soll. Im § 11a des neuen Waffengesetzes sind der Besitz und das Führen von Waffen (jeder Art) für Drittstaatsangehörige, die kein dauerndes Aufenthaltsrecht in Österreich erworben haben ohnehin verboten. Das ist aber gerade die Gruppe der Menschen, die tatsächlich die Straftaten begehen, die uns, die Öffentlichkeit also, fast täglich bewegen und beunruhigen.

Also die dürfen ohnehin keine Waffen besitzen und tragen, ganz gleich wo.

Daher kann man daraus zwingend folgen, daß sich ein solches, vom famosen Ludwig vorgeschlagenes Waffenverbot nur gegen Österreicher und andere EU-Bürger richtet. Denn die dürften ja, werden aber in den „Zonen“ oder in ganz Wien jetzt zusätzlich entwaffnet. Man nimmt also, Beispiel, den gefährdeten Frauen den Pfefferspray weg, der ihnen oft als einziges Verteidigungsmittel gegen Ludwigs Lieblinge bleibt. Profiteure sind einzig und allein daher solche Menschen, die sich um diese Verbote genau so wenig scheren wie um die Bestimmungen des Strafgesetzes, die diesen Herrschaften nämlich völlig egal sind, denn sie sind ja Verbrecher und Straftäter, was aber der Ludwig nicht begreift und auch gar nicht begreifen will.

So werden wir also regiert. Wenn wir es zulassen. Aber es wäre höchst an der Zeit, diesen Unsinn nicht weiter zuzulassen.

P.S.: Übrigens könnte das generelle Waffenverbot in die Hose gehen. Mit dem Waffenverbot garantiert nämlich der Politiker, der das verfügt hat, die Sicherheit der Unbewaffneten, die auf das Verbot vertraut haben. Kommt also jemand zu Schaden durch einen, der sich an das Waffenverbot nicht hält, ist dieser Politiker dafür voll verantwortlich. Meine juristische Meinung. Ich freu mich schon, wenn darüber gestritten werden wird.

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