Von der Meinungsfreiheit

Von der Meinungsfreiheit

Gastkommenar von Dr. Albert Pethö, Herausgeber der „Weißen Rose“

Er hat sich mit vielem beschäftigt in seinem Leben, war Schriftsetzer, Lehrer, Notar. Der ältere Herr könnte nun geruhsam das Landleben genießen, wären da nicht gewisse Passionen. Eine davon, neben seiner Bibliothek, sind Schußwaffen; er ist kenntnisreicher Sammler und treff­sicherer Sportschütze. Als Generalsekretär der „Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich“ ist er auch wortgewandter Verteidiger der Anliegen jener Bürger, die, obwohl rechtskonform Waffen besitzend, von der Politik mit immer neuen und restriktiveren einschlägigen Überwachungsmaßnahmen und Vorschriften belästigt werden; Vorschriften, die auf Enteignung hinzielen, wie manche sagen. Denn das etablierte System scheint doch ziemlich eindeutig die Bevölkerung in Europa entwaffnen zu wollen; ganz so, wie wir das eben auch von den totalitären Tyranneien des 20. Jahrhunderts kennen, denen privater Waffenbesitz stets ein Greuel war. Als in dieser wichtigen Frage nicht konform agierende Persönlichkeit steht jener ältere Herr, Georg Zakrajsek mit Namen, gewiß schon seit langem auf der Abschußliste der Betreiber jener pseudopazifistischen Fortschrittlichkeit, der wir die momentane Lage des Vaterlandes verdanken. Es soll nicht an Versuchen gemangelt haben, ihn zu disziplinieren, wie es heißt, unter Anwendung jener Methoden der Einschüchterung im Zusammenspiel von Medien mit Behörden und Politik, welche die hiesige republik seit langem kennzeichnen. Offensichtlich aber dürfte der ältere Herr zu den Verbohrten und Reaktionären zählen, und die sind schwieriger einzuschüchtern, als andere.

Nun beschäftigt sich Herr Zakrajsek überdies intensiv mit einer weiteren heiklen Materie: er äußert seine Meinung. Öffentlich. Ja, dieses außer Kontrolle geratene „Internet“, genau da kann man seine Meinungen nachlesen, unter dem Titel „Querschüsse“, seit mehr als zehn Jahren. Mit mittlerweile über 6oo.ooo Zugriffen pro Monat sind die Besucher der „Querschüsse“ unangenehm zahlreich. Mit diesem Hintergrund mag eine heuer stattgehabte gerichtliche Verurteilung von Herrn Zakrajsek zusammenhängen, eine Verurteilung zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten — man wird es schon ahnen — wegen „Verhetzung“. In Bezug auf die sich seit Jahren häufenden Terroranschläge mit islamistischem Hintergrund hatte Zakrajsek 2015 die Ansicht schriftlich niedergelegt, wir zitieren: „Die Muslime haben uns alle den Krieg erklärt. Unsere verräterischen Politiker stehen entschlossen auf deren Seite. Es gibt keinen Dialog mit dem Islam, man kann sich ergeben oder sich wehren.“ Man mag nun diese Formulierungen als etwas plakativ ansehen und als einer differenzierteren Wirklichkeit nicht ganz gerecht werdend. Aber angesichts der Tatsache, daß zahlreiche Anschläge mit zahlreichen Toten und Schwerverletzten ja stattgefunden haben, denken wir nur, eben erst, mit toten Kindern, an Manchester, oder, auch hierzulande, an Graz, und angesichts der Tatsache, daß die etablierte Politik immer noch erstaunlich wenig gegen den unkontrollierten massenhaften Zustrom von Migranten aus vielerlei fernen Ländern unternimmt, wobei man annehmen darf, daß sich unter dem Deckmantel der Migration auch zahlreiche attentatswillige Fanatiker in Europa etablieren, und angesichts gewisser Stellen im Koran, die vielleicht ein bißchen problematisch sind, was den interreligiösen Dialog und das friedliche Miteinander betrifft, ist dieses Urteil doch eigentlich eine Frechheit. Auch die Stationen des Verfahrens sind nicht dazu angetan, Vertrauen in die politische Unabhängigkeit der Polizei und der Justiz und in die Gerechtigkeit ihrer Urteile hervorzurufen; von der Anzeige durch die sogenannten „Grünen“ bei der Staatspolizei beziehungsweise dem „Verfassungsschutz“, über das engagierte Erheben der Anklage durch die Staatsanwaltschaft und über die Fortsetzung des Verfahrens durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Wien, nachdem die erste Instanz die Einstellung verfügt hatte. Das neuerliche Verfahren führte nun zur (politisch sehr erwünschten?) Erkenntnis einer neu mit der Sache befaßten Richterin, daß „der Tatbestand der Verhetzung objektiv erfüllt“ und mit „unzulässigen Worten gegen eine Religionsgemeinschaft“ vorgegangen worden sei. Solch scharfe Maßstäbe gegenüber ständiger Hetze gegen die Kirche und blasphemischer Beleidigung des Christentums könnte man sich nur wünschen; da freilich dürfte sich die Justiz ganz anderer Optik bedienen; uns ist in solchen Zusammenhängen, trotz zahlreicher „objektiver Tatbestände“, aus den letzten Jahrzehnten keine Verurteilung bekannt. Ihnen? Und was sagt das wohl über die weltanschauliche Ausrichtung und Objektivität der hiesigen Justiz aus? „Rechtspopulistische“ Meinungsäußerung aber verurteilt man gerne. Ermöglicht werden derlei Skandalurteile durch die immer nebuloser ausgeweiteten Bestimmungen gegen „Verhetzung“ und „staatsfeindliche Tätigkeit“, für welche der über die Volkspartei eingesetzte Justizminister und neuerdings Vizekanzler Brandstätter maßgeblich mitverantwortlich ist. Der rechtliche Rahmen bei politischen Verfahren wird mittlerweile für verschiedene Teile der Bevölkerung unterschiedlich angelegt, was wir jetzt als massiven Abbau des Rechtsstaates deuten; eine unsere Gesellschaft zugrunderichtende Linke hat seit Jahrzehnten Narrenfreiheit, während Kritik an den deplorablen Zuständen in der republik, kommt sie von rechts, als quasi „Gedankenverbrechen“ zusehends immer brutaler verfolgt wird. Wir möchten die Verurteilung von Herrn Dr. Zakrajsek zum Anlaß nehmen, speziell die Lektüre seiner Interneteintragungen anzuempfehlen, die sich vorzugsweise mit Tagespolitik, den Medien, der Kriminalität, dem Waffengesetz und internationalen Vereinigungen wie Uno und Eu befassen; lesen Sie selbst nach:querschuesse.at

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Querschüsse
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