Selbstverteidigung und Selbstjustiz – eine Klarstellung
Ist erforderlich, gerade in der heutigen Zeit. Die Kriminalität ufert aus, dank unserer „Sicherheits“-politiker, die zu Tausenden Invasoren ins Land gelassen haben. Unidentifiziert, unkontrolliert. Nicht einmal in das Gepäck hat man hineingeschaut. Das ist gesetzwidrig und sollte bestraft werden, wird aber nicht.
Täter sind unsere Innenministerin und der alte und auch der neue Verteidigungsminister, wobei dieser – der neue nämlich – sich als besonders aktiver Schlepper ausgezeichnet hat und dafür mit einem Ministeramt belohnt worden ist, statt daß man ihn hinter Schloß und Riegel gesetzt hat, die Innenministerin und den Regierungschef gleich mit dazu.
Also – die Situation ist katastrophal, die Leute fürchten sich und versuchen, sich zu schützen. Wer kann, kauft sich eine Schußwaffe, wer dazu nicht in der Lage ist, deckt sich mit anderen Mitteln ein, Pfefferspray und ähnlichem.
Wer sich selbst verteidigt, hat den § 3 des Strafgesetzbuches auf seiner Seite. Ist der Angriff gegenwärtig und richtet sich gegen ein notwehrfähiges Gut, darf man sich selbst verteidigen. Notwendige Verteidigung ist legal, Verhältnismäßigkeit muß nicht sein, auch wenn das immer wieder falsch gesagt wird.
Selbstjustiz ist aber ganz etwas anderes. Unsere Politiker kennen den Unterschied oft nicht, die Journalisten sind meistens zu blöd dazu um das überhaupt zu begreifen. Die diversen Sicherheitspolitiker haben damit auch intellektuelle Schwierigkeiten. Vor allem die Grünen wissen das nicht; trotz des oft recht langen Studiums sind ihnen die juristischen Feinheiten dieser Unterscheidung verborgen geblieben. Betrifft leider auch Justizsprecher.
Selbstjustiz ist also verboten, auch wenn das nur Notwehrüberschreitung wäre. Das Gesetz darf man nicht selber in die Hand nehmen, auch wenn die staatlichen Organe die Opfer im Stich lassen.
Das ist ein Dilemma und es wird immer mehr zum Dilemma werden, je mehr die Exekutive ihren Aufgaben nicht nachkommen kann oder nachkommen will, auch manchmal nicht nachkommen darf.
Aber die legalen Waffenbesitzer halten sich an die Gesetze, auch wenn der Staat all diese Gesetze selber nicht mehr beachtet. Noch immer. Und das ist wirklich bewundernswert.
P.S.: IWÖ-Unterschriftenaktion gegen den EU-Wahnsinn und gegen sinnlose Waffenverbote
http://iwoe.at/unterschriftenliste/gegen-den-eu-wahnsinn-gegen-sinnlose-waffenverbote/
PP.S.: Petition zur Verhinderung der Verbotsrichtlinie
https://www.change.org/p/council-of-the-european-union-eu-you-cannot-stop-terrorism-by-restricting-legal-gun-ownership