Aus B mach C (oder D)
Wenigen nur ist der § 19 des Waffengesetzes bekannt. Den Jägern schon überhaupt nicht. Aber das wäre eine recht wichtige Bestimmung und könnte das Jägerleben erleichtern. Ist aber totes Recht.
Wir erinnern uns: 1996 wurden auf Befehl der EU die Waffenkategorien eingeführt. Selbstladegewehre waren auf einmal in der Kategorie B, für den Besitz brauchte man auf einmal eine WBK, zum Führen einen Waffenpaß und noch was Unangenehmes: auch die Stückzahlbegrenzung wurde wirksam. Vor allem die Jäger hat das betroffen, soferne sie eben solche Waffen hatten oder anschaffen wollten. Noch dazu gab es in vielen Jägerhaushalten Halbautomaten des Kalibers .22lr, recht beliebt als Übungswaffe oder für die Schonzeit.
Mit einem Schlag war es aus damit. Wie üblich haben die Jäger das ohne Murren gefressen. Brav.
Aber der Gesetzgeber des Jahres 1996 war gescheiter als der des Jahres 2010 und hat dafür eine juristische Lösung gefunden: den § 19 Abs. 2. Und das ging so:
Der Innenminister hätte halbautomatische Langwaffen aus der Kategorie B herausnehmen und in die Kategorie C (bei Büchsen) oder in die Kategorie D (bei Flinten) einreihen können. Konsequenz: Keine WBK erforderlich und auch kein Waffenpaß. Daher wäre Führen nur mit der Jagdkarte möglich und auch die Stückzahlbegrenzung würde wegfallen.
Voraussetzung dafür: Es muß eine Jagdwaffe mit einem Magazin für nicht mehr als 3 Patronen sein und ein einvernehmlicher Antrag aller Landesjagdverbände muß vorliegen.
Nun, der Antrag wurde eingebracht. Das Ministerium hat aber nichts gemacht. Überhaupt nichts. Ich war in diesem Ministerium nicht nur einmal deswegen. Der Antrag der Landesjagdverbände schlummert in einer Schreibtischlade und wurde nicht behandelt. Keine Stellungnahme, kein Entwurf zu einer Verordnung – nichts. Die Minister sind säumig. Alle seit 1996. Ohne Ausnahme.
Und das ist eine unglaubliche Frechheit. Die Jäger werden hier betrogen und um ihr gutes Recht gebracht.
Aber eines auch: die Landesjagdverbände haben seither auch nichts gemacht. Keine Anfrage, keine Urgenz, keine Vorsprache bei den zuständigen Beamten, geschweige denn bei der Ministerin.
Meine lieben Weidkameraden, das ist eine Riesen-Schweinerei. Faulheit, Indolenz, Boshaftigkeit, man kann es nennen wie man will.
Aber jetzt hat man keine Ausrede mehr. Jetzt liegt das hier auf – schwarz auf weiß. Es müßte nur jemand lesen und etwas machen. Weidmannsheil!
P.S.: IWÖ-Unterschriftenaktion gegen den EU-Wahnsinn und gegen sinnlose Waffenverbote
http://iwoe.at/unterschriftenliste/gegen-den-eu-wahnsinn-gegen-sinnlose-waffenverbote/
PP.S.: Petition zur Verhinderung der Verbotsrichtlinie
https://www.change.org/p/council-of-the-european-union-eu-you-cannot-stop-terrorism-by-restricting-legal-gun-ownership