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Ein Brief vom Verfassungsschutz

Ein Brief vom Verfassungsschutz

Meine Leser erinnern sich: Ich werde rund um die Uhr vom Verfassungsschutz überwacht. Die lesen alles, was ich so schreibe und wenn da ein Neger vorkommt, werde ich gleich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Wegen Verhetzung, billiger geht es nicht.

Wer mich da wirklich angezeigt hat, hätte ich natürlich gerne gewußt, obwohl ich mir denken kann, aus welcher grün angehauchten Ecke das kommt. Und daher habe ich dem famosen Bundesamt für Verfassungsschutz einen Brief geschrieben, in dem ich um entsprechende Aufklärung gebeten habe.

Eine Antwort ist mit zuteil geworden. Ein gewisser Herr Ministerialrat Geiszler hat mir am 12.1.2014 einen Brief geschrieben.

Also: den Anzeiger (Hinweisgeber, Blockwart, Vernaderer) erfahre ich natürlich nicht. Der sei „nicht beweisrelevant“, was immer das heißen mag. Daher sei dieser auch kein Zeuge im Sinne der StPO. Somit: Keine Auskunft über die Person des feigen Vernaderers.

Außerdem belehrt mich der Herr Ministerialrat, diese Anzeige sei auch keine „Verleumdung“, so zumindest seine Rechtsansicht. Das hätte auch die Staatsanwaltschaft Wien so beurteilt.

Nun gut. Das habe ich hinzunehmen. Natürlich habe ich auch Akteinsicht bei der Staatsanwaltschaft genommen, dort kommt dieser üble Kerl (oder Kerlin) auch nicht vor. Man versteckt sich feige.

Ich freue mich also weiter über die ungeteilte Aufmerksamkeit des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Die wissen nämlich anscheinend genau, wo die Verfassungsfeinde und die Terroristen sitzen: Am Laptop des Querschüsslers.

Wir Österreicher sind somit in guten Händen.

Hier mein Brief an das Bundesamt. Meine Leser mögen sich selber ein Bild machen:

An das

Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung

z.H. Herrn MR Geiszler

Herrengasse 7

1014 Wien

Betrifft: BVT-2-1-MS/14170/2014

Sehr geehrter Herr Ministerialrat!

In obiger Angelegenheit danke ich zunächst für Ihr Schreiben vom 12.1.2015. Für mich ist die Stellungnahme des Bundesamtes einigermaßen befremdlich. Auch die Leser meiner Homepage (immerhin etwa 600.000 Zugriffe monatlich) sind derselben Ansicht.

Es ist nicht nur recht seltsam, daß sich Ihr Bundesamt mit der Beobachtung einer Homepage beschäftigt und wegen der dort verbreiteten Inhalte Anzeigen an die Staatsanwaltschaft vornimmt, wobei aber schon von vorneherein klar sein müßte, daß die Inhalte keinerlei strafbaren Tatbestand verwirklichen. Meine Homepage ist weder terrorverdächtig noch verfassungsfeindlich.

Und während also solche sinnlosen Aktivitäten entfaltet werden, stehen die österreichischen Bürger ratlos der Tatsache gegenüber, daß Terroristen und ähnlich gefährliche Menschen ihre Vorbereitungshandlungen vollkommen unbehindert und ungestört von Ihrem Bundesamt entfalten können.

Es darf daher nicht verwundern, wenn der österreichischen Bevölkerung das Vertrauen in die Politik und ganz besonders das Vertrauen in die Sicherheitspolitik abhanden kommt.

Natürlich erwarte ich mir Ihrerseits keine weitere Antwort, weil ich mir nicht vorstellen kann, wie sich das Bundesamt für diese doch recht problematische Vorgehensweise rechtfertigen könnte.

Mit den besten Grüßen

Dr. Georg Zakrajsek

Übrigens: haben Sie schon die Petition Liberales Waffenrecht für mehr Sicherheit unterschrieben – läuft noch bis 27. Jänner 2015!http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/PET/PET_00022/index.shtml

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