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Zurück zum Start für Strasser

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Brandneu: Gerade hat der Oberste Gerichtshof gesprochen: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Ernst Strasser wurde zwar verworfen, dennoch haben die hohen Richter ein Haar in der Entscheidungssuppe gefunden.

Daher: Zurück an die erste Instanz. Die muß neu verhandeln und neu entscheiden. Über die Schuld gibt es nach der heutigen Verhandlung zwar keinen Zweifel mehr, aber die Strafe ist neu zu bestimmen. Das ist im wesentlichen das Ergebnis.

Eine profunde Rechtsvorlesung des Vorsitzenden haben wir gehört und die Juristen konnten das mit Genuß und Belehrung entgegennehmen.

Was bleibt: So ein Mensch war lange Innenminister, hat das Ministerium in den Boden gefahren, die Polizisten verärgert und unglaublichen Schaden angerichtet.

Der Jurist sagt: culpa in eligendo. Heißt: Wer hat den ausgesucht? Der hat auch schuld an all diesen Katastrophen der Sicherheitspolitik. Und diese Verantwortlichen sitzen immer noch ungestraft an den Hebeln der Macht, suchen weiter aus und schicken weiter völlig ungeeignete Menschen auf Posten mit höchster Verantwortung.

Dafür gibt es aber keine Strafe. Immer noch nicht. Irgendwie schade.

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