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Der Gang der Dinge

Der Gang der Dinge

oder

wie man ein Gesetz ändert, ohne daß es sich ändert

Unser Waffengesetz ist seit 1967 doch einigemale geändert worden. Größere Änderungen gab es 1996 (Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie) und jetzt 2010 (Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie 2008).

Einige Eckpunkte sind aber gleich geblieben und haben sich über die Reformen hinweggerettet.

Dazu gehört erst einmal dasRecht auf Erwerb und Besitz von Verteidigungswaffen. Das ist unangetastet geblieben und das war das Erfreulichste an all diesen Reformen: Das Recht auf Selbstverteidigung mit einer tauglichen Verteidigungswaffe ist nach wie vor in unserem Waffengesetz enthalten.

Im § 21 (1) und § 22 (1) gibt es nämlich keinen Ermessensspielraum. Die Behörde „hat eine WBK auszustellen“ und „eine Rechtfertigung ist als gegeben anzunehmen“. Hier kann auch der böswilligste Beamte nichts ablehnen, wiewohl man in Vorarlberg (ist das nicht von der ÖVP regiert?) doch einige Versuche unternommen hat, die Rechtfertigung der Selbstverteidigung zu unterlaufen.

Der Gesetzeswortlaut ist aber einfach zu klar formuliert. Das hat die österreichischen Waffenbesitzer bisher vor behördlicher Willkür verschont. Auch die Vorarlberger Behörden haben mit dieser Vorgangsweise keinen Erfolg gehabt.

Beim Waffenpaß schaut es aber ganz anders aus:

Hier hat der Bürger einen „Bedarf nachzuweisen“. Das steht im § 21 (2). Widersprüchlich dazu ist der § 22 (2), der bloß verlangt, daß man „glaubhaft machen muß, daß man besonderen Gefahren ausgesetzt ist“ (verkürzt dargestellt). „Glaubhaft machen“ ist aber die niederste gesetzlich mögliche Schwelle: Man muß ja nur dartun, daß man Voraussetzungen erfüllt, die nicht vollends denkunmöglich sind.

Gelingt also die „Glaubhaftmachung“ (§ 22) nicht, ist der „Bedarf“ (§ 21) nicht nachgewiesen und das Ansuchen auf Waffenpaß wird abgelehnt. Die „Glaubhaftmachung“ spielt sich aber im Gehirn des Beamten ab, ist also Ermessen. Ob er es glaubt oder nicht – ist seine Sache. Und was er glauben kann oder darf, ist einem historischen Wandel unterworfen und noch dazu der Ansicht der vorgesetzten Behörde.

Die Bestimmung über die Waffenpässe wurde im Gesetz 1967 in dieser Form erstmalig geschaffen. Damals hat man aber ganz leicht einen Waffenpaß bekommen. Bestimmte Berufsgruppen (Ärzte, Kaufleute, Juristen, Jäger) jedenfalls. Schon eine recht geringe Gefährdung (Tageslosung zur Bank tragen) reichte aus. Die Sicherheitslage unseres Landes war hervorragend, die Kriminalitätsrate niedrig.

Heute ist es ganz anders: Die Kriminalitätsrate ist beängstigend hoch, die arme Bevölkerung ist gefährdet wie nie zuvor in der Geschichte unseres Landes – aber Waffenpässe sind eine Rarität geworden.

Geändert hat sich also nicht das Gesetz, sondern das Ermessen der beurteilenden Beamten und die Einstellung der Sicherheitspolitiker.

Ähnliches ist auch bei derStückzahlbeschränkung für Kat.B-Waffenfestzustellen. Erweiterung der Stückzahl gibt es dann, wenn man eine „Rechtfertigung glaubhaft macht“. § 23 (2) bestimmt das. War auch bis Anfang 2000 kaum ein Problem. Dann hat sich die Politik geändert, ebenso wie beim Waffenpaß. Die ÖVP hat das Innenministerium übernommen. Reduktion des legalen Waffenbesitzes war die Parole, sie ist es immer noch. Und das Ermessen gab die Möglichkeit dazu, die Vermehrung des legalen Waffenbestandes zu verhindern. Aus „Rechtfertigung glaubhaft machen“ ist längst „nachweisen“ geworden. Damit kann man fast jeden Wunsch nach Vermehrung seines Legalwaffenbestandes abschmettern. Leidtragende sind die Sportschützen und die Sammler.

Also hat sich unser Gesetz geändert, ohne daß es geändert worden ist. Unsere Sicherheitspolitiker haben das über das Ermessen gespielt und manche – nicht alle – Waffenbehörden haben eifrig mitgetan. Sogar eigene Ideen haben übereifrige Beamte entwickelt und sie wurden vom Innenministerium und auch vom Verwaltungsgerichtshof dabei unterstützt.

Man nennt das„administrative Entwaffnung“.Entwaffnung, die nicht im Gesetz gedeckt ist und die der Gesetzgeber auch nicht gewollt hat. Aber gewisse Beamte waren stärker, erfindungsreicher und raffinierter. Gegner der anständigen Bürger, Bürokraten ohne Respekt vor dem Willen des Gesetzgebers.

Der Gesetzgeber müßte darauf reagieren. Und das geht nur, wenn man die Ermessensbestimmungen, die derzeit schamlos mißbraucht werden, aus dem Gesetz herausnimmt und durch eindeutige, klare Regelungen ersetzt.

Ein Wunschtraum. Einen verantwortungsvollen, bürgerfreundlichen Gesetzgeber gibt es derzeit nicht. Aber man sollte die Hoffnung nie aufgeben.

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