Urteilsschelte

Urteilsschelte

Die darf natürlich sein. Ein rechtskräftiges Urteil ist einerseits eine Tatsache, die Geltung hat und der man Geltung zubilligen muß. Aber kritisieren darf man. Das ist unbestritten.

Und dieses Urteil gegen Frau Sabaditsch-Wolf muß man kritisieren. Es ist nämlich ungeheuerlich und verstößt gegen fundamentale Menschenrechte.

Ich war wirklich lange Jurist, bis zum Überdruß, ich habe zahlreiche junge Juristen geprüft und sie für tauglich befunden oder auch nicht. Und ich bin oft mit dem besagten Richter, der dieses Urteil gesprochen hat, in Prüfungskommissionen gesessen. Aus diesen Umständen leite ich nicht meine Berechtigung ab, das Urteil zu kritisieren, sondern aus der Tatsache, daß es Grund- und Freiheitsrechte gibt, die hier in gröblichster Art und Weise verletzt worden sind.

Mohammed war ein Mann, der mit einer gerade Neunjährigen die Ehe vollzogen hat. Ob sie damit einverstanden war oder nicht – es wird ihr wohl nichts anderes übergeblieben sein – spielt dabei keine Rolle. Er ist daher nach unserem heutigen Rechtsverständnis ein Kinderschänder und wäre dafür einzusperren.

Das darf man sagen und das muß man sagen und wenn man das sagt, steht man unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Bei uns zumindest. Im Dunstkreis einer mittelalterlichen Rechtsausübung natürlich nicht. Aber die Scharia gilt bei uns (noch) nicht. Eine Religion, die einen solchen Religionsstifter hat, kann jedenfalls nicht durch die öffentliche Darlegung dieses Umstandes „verächtlich“ gemacht werden. Ob denn eine solche Religion verächtlich ist und ob diejenigen, die einer solchen Religion anhängen, ebenfalls verächtlich sind, mag jeder für sich entscheiden. Eine Frage des Glaubens und nicht der Justiz.

Und was die Richter sind, die solche Urteile sprechen, sage ich nicht. Sie sind Juristen. Und das ist manchmal mehr als genug.

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