Der Fall Teichtmeister

Ist ja gar kein „Fall“. Es gab ja einen Prozeß wegen Kinderpornobildern. Riesenaufregung natürlich in allen Zeitungen. Die Braven und die „Kinderschützer“ haben sich aufgeregt und strenge Strafen gefordert. Sogar ein Galgen wurde in einer Demo präsentiert.

Das Urteil ist gerecht. Der Richter war korrekt und das Gesetz hat auch nicht mehr hergegeben. Was sollte denn mehr herauskommen als eine „bedingte“ mit Auflagen? Wer da mehr oder strengeres möchte, muß halt das Gesetz ändern lassen. Im Parlament wird sich schon wer finden dafür. Die „Krone“ fände sich da schon.

Wir müssen und auch davon verabschieden, daß Pädophilie nur für Rote und Grüne erlaubt sein darf, wie es manche wollen. Übrigens wären da auch die Islamisten dabei, man denke nur an den Mohammed und seine junge Frau, die noch keine neun gewesen ist. Aber das ist halt so in diesen Ländern. Man wird sich daran gewöhnen müssen.

Also geht es weiter mit der Pädophilie und der Teichtmeister wird wahrscheinlich nicht der einzige bleiben. Ganz unbefangen bin ich ja nicht bei der Sache, immerhin war der Vater des Beschuldigten (und jetzt Verurteilten) ein Kollege von mir und der betreffende Richter hat mich einmal in einem Prozeß gegen die Grünen freigesprochen. Immerhin. Juristisch scheint er was zu verstehen. Es gibt ja auch andere.

 

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Das Parlament ist jetzt gefragt. Tatsächlich. Ich selber bin für eine Strafverschärfung. Ich selber habe nichts gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe. Nicht in diesem Fall aber generell. Ich wäre auch für die chirurgische und chemische Kastration, inklusive Penis Amputation. Dann fehlt das „Corpus delicti“…

Bester Loki, ich bin gegen die Todesstrafe! Das geht zu schnell, da haben die nicht viel davon! Für bestialische Verbrechen, und die gibt es, gehört m.M. Lebenslang unter total verschärften Bedienungen! Z.B. Kette und Kugel am Bein, Steinbruch von Früh bis am Abend und das bei jedem Wetter, ob Sommer oder Winter! Da können sie viel Nachdenken, was sie eigentlich getan haben! Und zwar wirklich Lebenslang, ohne die geringste Chance früher raus zu kommen!

Aber aber, liebe Kameraden! Seids ihr gemein (kicher)…Bei mir gäbs den etwas langweiligen aber umso effektiveren „kurzen Prozeß“…nur für Kapitalverbrechen. Dann aber egal ob zurechnungsfähig oder nicht. Bei gewißen Sachverhalten gäbe es bei mir keine Gnade!

Todesstrafe im Prinzip ja. Aber bei den massenhaften Fehlurteilen heutzutage = Eher NEIN…!

Ist so ähnlich, wie bei Fehldiagnosen = Die Ärzte sind auch nicht mehr das, was sie mal waren. Und „Richter*inninninenen“ noch weniger…!!!

Da gabs doch mal so einen Witz:

Fragt ein bekannter Maler einen bekannten Arzt, worin der Unterschied besteht zwischen den schlechten Bildern des Malers und den Fehldiagnosen des Arztes ?

Ganz einfach, sagt der Maler zum Arzt: “ Deine Fehldiagnosen liegen unter der Erde, die sieht niemand. Meine schlechten Bilder hängen an der Wand !!!“

Ich weiß auch eine. Hoffentlich bringe ich ihn noch zusammen.
„Zwei junge Ärzte, die gerade ihren Doktor gemacht haben, stehen auf der Straße und fachsimpeln. Da geht auf der anderen Straßenseite in Mann in sehr gekrümmter Haltung, vorsichtig und knieweich schreitend, vorbei.
Sagt der eine zu seinem kollegen, Ihre Diagnose Herr Doktor“? Der Antwortet mit einem ellenlangen latainischen Namen, aber da ist der Andere damit nicht einverstanden und sagt seine Diagnose. Nun, die Beiden diskutieren hin und her und kommen zu keinem Schluß. Sagt der eine „Fragen wir ihn doch einfach“. Gesagt getan, sie fragen den armen Man und ein jeder sagt seine Diagnose.
Antwortet ihnen der Mann
„Meine Herren, wir haben uns alle 3 geirrt! Ich dachte auch, es wäre nur ein Furz!“
Huahahaha!!!😀😀😀

Es gibt Menschen, denen ist der Kinderschutz ein ehrliches Anliegen, häufiger scheint es mir doch recht verlogen zu sein. Gerade wird in der EU die komplette Aushebelung der Verschlüsselung bei Kommunikation übers Internet (hoffentlich nicht) beschlossen werden, als Grund wird wieder der Kampf gegen Kinderpornos angeführt. Entweder ist jeder zweite Chat im Internet wegen Kinderpornos oder die Sache ist schon wieder verlogen, was wird wohl eher stimmen?

Das Teichtmeister-Urteil habe ich auch mitbekommen und einem Artikel, den ich dazu gelesen habe, scheinen auch gleichgelagerte Fälle nicht härter bestraft zu werden. Also wird es schon stimmen, wer härtere Strafen möchte, muß sie halt beschließen. Der Teichtmeister scheint mir ja ein klassicher Künstler zu sein, die meisten sind vermutlich Alkoholiker und/oder konsumieren regelmäßig Drogen. Hinzukommen jetzt auch noch die Kinderpornos, für die er verurteilt wurde, für die Drogen anscheinend nicht.

Von der Juristerei verstehe ich nichts, allerdings wäre für mich persönlich der einzige Milderungsgrund, daß er sich (noch) nicht selbst direkt an einem Kind vergangen hat. Kann man ein Geständnis wirklich mildernd in Betracht ziehen, wenn die Beweise ohnehin schon alles offenlegen?

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