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Super Video, sehr informativ und top Qualität von Ton und Bild.

Wer verwaltet / verwahrt eigentlich die Waffen, bis sie dem Erben übergeben werden? Bleiben die in der Wohnung / Haus – also im Waffenschrank des Verstorbenen, beim Notar oder bei gar der Polizei? Gerade in der Urlaubszeit könnte es länger dauern, bis der Erbe wieder im Lande ist, deswegen habe ich mich gefragt, wie das genau abläuft.

Sehr geehrter Herr Zakrajsek,

seit eingen Jahren bin ich schon treuer Leser Ihrer Querschüsse.
Zu diesem Thema hätte ich noch folgende Frage:
Person A hat in den 90er Jahren legal eine Pumpgun erworben, diese wurde dann zur Kategorie A und in der WBK von Person A eingetragen. Person B verfügt über eine gültige WBK mit freien Plätzen.
Gibt es eine Möglichkeit diese Waffe an Person B zu vererben oder wird Person A quasi posthum enteignet?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

Vielen Dank für die Auskunft!

Querschüsse
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