Tertium non datur

Tertium non datur

Diesen alten Juristenspruch widme ich der Richterin, die mich damals wegen „Verhetzung“ verurteilt hat. Und für diese Dame übersetze ich das auch gleich: „Ein Drittes gibt es nicht“. Denn sie hat es nicht verstanden und mich – als Angeklagten! – gefragt, was das denn heiße, denn ich hätte diesen Spruch verwendet und sie habe das aber nicht verstanden.

Es stellte sich heraus, daß diese Juristin im Laufe ihres Studiums diesen juristischen Spruch nie gehört hatte und wenn sie ihn gehört hatte, hat sie ihn samt Übersetzung bereits wieder vergessen gehabt. Es stellte sich weiters heraus, daß sie der lateinischen Sprache nicht mächtig war oder das eben auch vergessen hatte.

Nun ja. Latein wird halt nicht mehr gelehrt an unserer Universität, wenn man Jus studiert und höchstwahrscheinlich das Römische Recht – immerhin die Basis unserer ganzen Juristerei – auch nicht mehr. Dann kommt eben so was heraus. Juristen ohne Bildung und juristischer Basis.

Macht aber nichts. Es genügt heute, wenn man nur gewisse Paragraphen gelernt hat und von den Grünen oder ZARA darauf aufmerksam gemacht wird, wenn jemand dagegen verstößt. Dann paßt es schon.

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