Der Sozialismus und die privaten Waffen

Der Sozialismus und die privaten Waffen

Der Sozialismus als Ideologie ist nicht waffenfeindlich. Der Sozialismus als Ideologie ist nur entschiedener Feind der privaten Waffen. Daß der Staat, der sozialistische Staat, Waffen besitzen muß, versteht sich von selbst, denn eine so menschenfeindliche und naturwidrige Weltordnung kann nicht anders als mit Waffengewalt durchgesetzt werden.

Wenn hier vom „Sozialismus“ die Rede ist, sind natürlich alle Facetten dieser Ideologie gemeint. Das reicht vom ursprünglichen Marxismus über den nationalen Sozialismus, also den Nationalsozialsozialismus, den sogenannten „demokratischen“ (ein Widersinn in sich) Sozialismus, zum internationalen Sozialismus, also den Kommunismus in allen Ausformungen. Auch die Demokraten oder die „Liberalen“ in den USA zählen dazu. Deren Kampf gegen die im 2nd Amendement garantierte Freiheit dauert an und wird nie beendet sein.

Im Sozialismus steht dem Staat alle Macht zu und nur der Staat darf Waffen besitzen und seine Staatsorgane (Polizei, Militär) damit ausrüsten. Wie schon Mao gesagt hat, kommt die Macht aus den Mündungen der Gewehre und diese Macht ist unteilbar.

Konsequenterweise wurden also dort, wo der Sozialismus die Macht erlangte, strenge Waffenverbote ausgesprochen, private Waffen beschlagnahmt und konfisziert und die Besitzer solcher Waffen entweder eingesperrt oder gleich erschossen. Das hat Millionen Opfer gekostet. Lenin, Trotzki und auch Stalin führten das flächendeckend durch und in jedem kommunistisch regierten Land gab es daher keinen privaten Waffenbesitz. War die Jagd oder das Sportschießen zugelassen, wurden die dabei verwendeten Waffen strengstens kontrolliert, gewisse Waffentypen waren verboten. Die nationalen Sozialisten, auch Nazis genannt, machten das genau so. Das Waffenverbot für Juden sei hier beispielhaft angeführt. Die Nazis hatten nur halt weniger Zeit als die Sozis.

In Staaten, wo historisch ein relativ liberales Waffenregime herrschte (meistens in ehemaligen Monarchien) und der Sozialismus nicht gleich die absolute Macht erlangte, mußte freilich anders vorgegangen werden. Die Methodik waren in der Regel anlaßbezogene Waffenrechtsverschärfungen, die in der Regel mit verblödeten Medien durchgesetzt werden konnten (typisch Deutschland, aber auch Österreich). Eine willkommene Hilfe kam dann von der EU, die wie man längst weiß, zu einem sozialistisch-kommunistischen Bürokratiemonster geworden ist. Da die EU sozusagen ein übergeordneter Gesetzgeber ist und entsprechende Richtlinien erlassen kann, die zwar manchmal rechtswidrig sind, was aber zumindest beim Waffenrecht keinen stört, kommt der Kampf gegen den privaten Waffenbesitz von der EU; der nationale Gesetzgeber kann entspannt abwarten, was sich die dort ausdenken.

Die Salamitaktik der EU hat bisher gut funktioniert und schöne Erfolge im Waffenrecht gebracht. Man denke nur an die Meldung und Registrierung von Schußwaffen, was recht gut geklappt hat und jetzt alle (zuletzt wirklich alle) legalen Waffen in einem Register verzeichnet, was selbstverständlich dazu benützt werden kann um irgendwann zu einem genehmen Zeitpunkt alles abzukassieren. Ob es dann eine Entschädigung gibt oder nicht, bleibt abzuwarten. Der EU-Gerichtshof wird hier nicht hilfreich sein. Was so registriert ist, stellt sich daher als Eigentum auf Zeit dar, dessen Rechtmäßigkeit nur mehr von der Gnade des EU-Gesetzgebers abhängt.

Wenn man davon absieht, daß die EU unser Recht auf privaten, legalen Waffenbesitz ohnehin weitgehend eingeschränkt hat, ist die Situation bei uns in Österreich wenig erfreulich. Die FPÖ als Bewahrer unserer Rechte hat leider eine blamable politische Schlappe erlitten und fällt sicher als Ansprechpartner unserer Sorgen und Nöte aus – war sie aber ohnehin nie. Gewonnen hat eine waffenfeindliche, EU-hörige schwarze Partei, die bereits bewiesen hat, daß sie beim Waffenrecht eher auf Seiten der Sozialisten als auf bürgerlicher Seite steht. Und von den Grünen red‘ ich lieber gar nicht.

Abwarten und Tee trinken ist da ein trauriges Rezept. Aber was anderes haben wir derzeit nicht. Bis dahin: bleibt legal und kauft was geht und noch erlaubt ist. Leere Plätze auf der WBK sollten nicht leer bleiben und die Munition sollte nicht ausgehen. Dabei aber § 41 WaffG beachten!

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