Frauenrechte, gut erklärt

Frauenrechte, gut erklärt

Das kann er, unser Herr Bundespräsident. Leicht verständlich erklären. Ich habe ihn nicht gewählt, er ist aber mein Präsident und ich beginne gerade, ihn intensiv zu verehren. Die Damen vom ORF verehren ihn ja offensichtlich auch, wie man es im Interview still bewundern durfte. Und so durfte und konnte er folgendes zum Kopftuch äußern:

“Es ist das Recht der Frau, sich zu kleiden, wie auch immer sie möchte, das ist meine Meinung dazu. Im übrigen nicht nur die muslimische Frau, jede Frau kann ein Kopftuch tragen, und wenn das so weitergeht, bei dieser tatsächlich um sich greifenden Islamophobie, wird noch der Tag kommen, wo wir alle Frauen bitten müssen, ein Kopftuch zu tragen. Alle, als Solidarität gegenüber jenen, die es aus religiösen Gründen tun.”

Bravo, gut gesagt. Das Recht der Frau, sich zu kleiden wie auch immer sie möchte. Das wollen wir hochhalten. Ganz so geht es natürlich nicht, weil wenn der muslimische Herr und Gebieter dieser Frau das Kopftuch anschafft, so ist es ratsam, sich das auch umzubinden. Sonst – siehe Koran.

Manche haben sich aufgeregt über das Interview. Beruhigung, meine Herrschaften. Es geht ja nur um die „Bekleidungsfreiheit“, also die Freiheit, sich so zu kleiden, die es der Islam angeblich vorschreibt. Und die wollen wir unbedingt entschlossen verteidigen. Und noch was erfahren wir: seit über hundert Jahren ist der Islam eine anerkannte Religionsgemeinschaft. Damals zwar nur der „hanefitische“ Ritus, den weder der Herr Bundespräsident kennt noch sonst einer (ich übrigens auch nicht). Ein Islamgesetz haben wir übrigens auch seit einiger Zeit, was da geschützt ist, weiß auch keiner, weil die Glaubensinhalte hier auch nicht definiert sind und das Kopftuch schon gar nicht. Es sind da nämlich nur die Aleviten und die IGGÖ drinnen. Weiter nix.

Was mich aber besonders gefreut hat: Der Bundespräsident hat festgestellt, daß es in Österreich neben der Bekleidungsfreiheit auch eine Meinungsfreiheit und sogar eine „Meinungsäußerungsfreiheit“ gibt, was immer er darunter versteht.

Ob aber diese Meinungsfreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit auch für die „tatsächlich um sich greifende Islamophobie“ gelten wird, das glaube ich eher nicht. Ich habe ja ein Urteil. Das war aber bevor der Herr Präsident festgestellt hat, es gäbe bei uns „Meinungsäußerungsfreiheit“.

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