Zehn Fragen, die der Herr Verteidigungsminister nicht beantworten wollte
Besser gesagt, er hat sich nicht getraut. Natürlich hat er als Minister von dieser Materie überhaupt keine Ahnung, aber gut, dafür hat er ja seine Beamten, die er beiziehen hätte können. Ich habe ihm das ja sogar konzediert und ihm angeboten, er könne die Frau Mag. Ploner zum Interview mitbringen.
Diese Person ist ja die Hauptschuldige an der Misere, in der das Ministerium steckt. Aber noch mehr in der Misere stecken die Menschen, die im Vertrauen auf den Staat und auf das Bundesheer, entsprechende Waffen – deaktiviert natürlich – gekauft haben. Viele davon wurden auch vom Heer direkt an verdiente Politiker (Wehrsprecher zum Beispiel) verschenkt, auch als Sportpreise wurden sie vergeben.
Und jetzt kommt ein Gesetz, ein Gesetz, das rückwirkend ist, das rückwirkend strenge Strafen einführt, Strafen für Leute, die nichts angestellt haben und die im Vertrauen auf die Gesetzeslage solche Gegenstände – Waffen sind das ja nicht mehr – besitzen. Die jetzt auf einmal Straftäter sind, ohne daß sie davon etwas wissen, ohne daß sie irgendeine Straftat begangen haben.
Das ist gesetzliche Unkultur, das ist schwer verfassungswidrig und jene Leute, denen so eine Gemeinheit eingefallen ist, müßten eigentlich selbst schwer bestraft werden.
Dazu kommt, daß die Kriegsmaterialverordnung überholt ist, denn Halbautomaten werden überhaupt nicht mehr als Militärwaffen eingesetzt. Hier ist also Bedarf nach Reform gegeben und zwar dringend und diese unglaubliche Gesetzeslage wegen der Deaktivierung müßte schnellstens beseitigt werden.
Darauf zielten daher meine Fragen an den Minister, die ich hier in der Folge vorstelle. Der Minister hat sich vor ihrer Beantwortung feige gedrückt. Er ist schließlich verantwortlich dafür, auch wenn das Gesetz unter seinem Vorgänger, dem Wehrdienstverweigerer, ins Parlament gebracht worden ist. Und verantwortlich ist er auch deswegen, weil er alle diese Beamten, aus deren krauser Gedankenwelt dieses Gesetz stammt, in ihren Positionen belassen hat.
Also hier jetzt meine Fragen:
Erstens:
Laut § 1, Absatz 1 lit.a der Kriegsmaterialverordnung sind unter anderem halbautomatische Gewehre (ausgenommen Jagd- und Sportgewehre) als KM anzusehen.
Seit den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts werden aber solche Halbautomaten in keiner Streitmacht der Welt mehr als Ordonnanzwaffen verwendet, nur mehr ausschließlich Vollautomaten. Die KMVO ist daher in diesem Punkt obsolet, unpassend und HA sind schon lange kein KM mehr. Die Verordnung wäre daher entsprechend zu ändern, die HA herauszunehmen. Sie wären dann Waffen der Kat. B nach § 19 WaffG.
Frage: Gibt es seitens des BMLVS Überlegungen, die Verordnung in diesem Sinne zu ändern? Wenn nein, warum nicht?
Zweitens:
Eine solche, oben angesprochene Änderung der Verordnung würde eine bedeutende Verwaltungsvereinfachung bedeuten und das BMLVS auch personell entlasten können.
Frage: Wird das überlegt? Wenn nein, warum nicht?
Drittens:
Das Bundesheer hat in der Vergangenheit zahlreiche militärische Waffen deaktiviert. Diese sind veräußert worden, bzw. wurden sie an Prominente (z.B. Politiker) verschenkt.
Frage: Gibt es darüber Aufzeichnungen beim Bundesheer, wieviele dieser Gegenstände (sind ja keine Waffen mehr) das waren und wer sie bekommen hat?
Viertens:
Nach der Änderung des Waffengesetzes in den §§ 2 Abs.3 und § 42b sind nun diese Waffen die bereits deaktiviert waren, neu zu deaktivieren.
Frage: Wieviele dieser bereits deaktivierten Gegenstände wurden nach den neuen Vorschriften insgesamt deaktiviert?
Fünftens:
Bezüglich dieser Gegenstände, die nicht neu deaktiviert wurden, kann nach § 18 Abs. 2 um eine Genehmigung angesucht werden.
Frage: Wieviele dieser Ansuchen gibt es, wieviele wurden positiv erledigt und wieviele befinden sich noch im Stadium der Erledigung?
Sechstens:
Die im Gesetz für die neue Deaktivierung vorgesehene Frist endet (obwohl bereits einmal verlängert) am 1. Oktober 2015.
Frage: Was geschieht, wenn ein entsprechendes Ansuchen im BMLVS eingebracht wurde, dieses aber bis zum Stichtag noch nicht erledigt worden ist, der Gegenstand sich aber noch in der Verwahrung des Antragstellers befindet? Anzeige gem. § 50 Abs.1 Zi 4?
Siebentens:
Die Erledigungszeiten solcher und ähnlicher Ansuchen dauern im BMLV im Durchschnitt über ein Jahr, es kommen auch Zeiten von über 5 Jahren vor.
Frage: Sind im Ministerium Anstrengungen unternommen worden, diese Erledigungen zu beschleunigen? Wenn ja, welche?
Achtens:
Im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung betreffend die „Deaktivierung neu“ sind von der IWÖ zahlreiche Briefe an das BMLV gerichtet worden, (August 2012, 11.4.2013, 25.7.2013). Diese sind alle nicht beantwortet worden, nicht einmal eine Empfangsbestätigung wurde ausgestellt.
Frage: Ist diese Vorgangsweise üblich? Hat die Nichtbeantwortung einen triftigen Grund? Oder will man mit der IWÖ nicht korrespondieren?
Neuntens:
Von einigen Mitgliedern der IWÖ wurde der Volksanwalt (Brig. Dr. Fichtenbauer) eingeschaltet, um solche hier angesprochenen Fragen zu klären. Auch hier gibt es Probleme, Verzögerungen und Ausreden auf „personelle Engpässe“. Lange Erledigungszeiten (über ein Jahr, sogar über 5 Jahre) werden beklagt.
Frage: Warum kooperiert das BMLVS nicht besser mit der Volksanwaltschaft? Warum werden Briefe der Volksanwaltschaft nicht in angemessener Frist erledigt? Eine gesetzliche Verpflichtung dazu bestünde jedenfalls.
Zehntens:
Letzte Frage. Gibt es objektivisierbare Kriterien für die Zuordnung einer Waffe oder eines Kalibers als „Panzerbüchse“, gem. § 1 Abs.1 b) KMVO (Kaliber, Vo, Energie, Durchschlagsleistung, Geschoßkonstruktion)?
Das sind also die Fragen. Meine Leser werden die meisten von ihnen selbst beantworten können. Der Minister kann es nicht, will es nicht und traut sich nicht einmal, mit mir zu sprechen. Eine Schande.
So einen Minister hat sich unser Bundesheer nicht verdient.
„Im übrigen denke ich, daß der Herr Verteidigungsminister ein Feigling ist. Denn er traut sich nicht, mir ein Interview zu geben. Und ich meine, daß es Österreich nicht verdient, einen Feigling als Verteidigungsminister zu haben.“
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