„Verletzt wurde niemand“

„Verletzt wurde niemand“

Meist sind die Radiomeldungen recht ähnlich: Ein Juwelengeschäft, ein Postamt, eine Bank wird von Räubern heimgesucht, welche oftmals – wie am 26. Nov. 2013 das Juwelengeschäft „Schullin“ in Wien – von Verbrechern mit Pistolen überfallen werden. Meist hört man dann in den Radionachrichten den Satz„Verletzt wurde niemand“.

Wenn wir mal davon absehen, daß für solche Überfälle so gut wie nie eine legale Handfeuerwaffe Verwendung findet (eine Ausnahme in den letzten Jahren) und daher Pistolen-Räuber ja nie jenen Aufwand und Einsatz erbringen müssen, welcher legalen Waffenbesitzern auferlegt ist (Waffenführerschein, psychologischer Test, Waffendokument, Zahlungen, Verwahrungskontrolle und vieles mehr) und vor allem auch keinen Waffenpaß mitführen, wiewohl sie ja in der Öffentlichkeit ihr „Werkzeug“ bei sich tragen. Daß ihnen eine waffenpolizeiliche Verläßlichkeitsprüfung ein Fremdwort ist, versteht sich von selbst. Wir dürfen daher von „begnadeten legislativ und exekutiv unbehelligten Waffenbesitzern“ sprechen.

Jetzt erst komme ich zum Eigentlichen und meine Kritik richtet sich gegen Polizeipressestellen, aber auch gegen jene Nachrichtenredaktionen, welche anläßlich ihrer Radioberichterstattung so manchen seltsamen Satz „absondern“.

Also: Waffenpaßlose Verbrecher überfallen z.B. ein Juwelengeschäft, bedrohen Angestellte mit einer Waffe, drohen ihnen somit mit dem Tod (womit denn sonst), sollten sie nicht sofort ihren Raubwünschen nachkommen und verschwinden meist unerkannt mit Geraubtem.

Meist benötigen solch überfallene Angestellte oder auch Geschäftsinhaber nachher psychologische Betreuung, können tagelang, meist sogar wochenlang nicht schlafen und leiden auch meist unter einem Angstsyndrom oder Panikstörungen.

Und was wird der Öffentlichkeit verharmlosend mitgeteilt:„Verletzt wurde niemand“.

Verdammt: Noch nie etwas von psychischen Verletzungen gehört ?

Die Betroffenen sind meist sogar sehr schwer verletzt worden, nur bluten sie halt nicht. Seit Jahresanfang wurden beispielsweise nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz psychische Belastungen explizit in das Gesetzeswerk aufgenommen (§2 (7) + (7a) ASchG-Novelle 2013).

Auch der Satz:„Die flüchtenden Räuber sind mit nur geringer Beute entkommen“ist zu tiefst kritikwürdig und auch entbehrlich.

Daher liebe Freunde von den österreichweiten Polizeipressestellen und auch an alle Nachrichtenschreiber: Bitte vermeiden Sie den Satz„Verletzt wurde niemand“, zumal er nicht stimmt.

Woher ich das alles auch selbst weiß: Aus berufenem Munde von einer mir persönlich bekannten Bankfilialvorständin P., welche in Summe 3x überfallenen wurde und 3x in den Lauf einer Waffe blicken mußte und reichlich traumatisiert war. Und natürlich bin ich als berechtigter Waffenträger selbst umfänglich geschult und auch selbst zum Thema erfahren. Darum schreibe ich das hier.

Ing. Wilmont Franta

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