Der Besuch im Innenministerium

Der Besuch im Innenministerium

Mit Ausnahmen ist das österreichische Waffengesetz gar nicht so schlecht. Wenn sich meine geneigten Leser die Forderungen der IWÖ ansehen, wissen sie, was am Gesetz zu kritisieren ist und was unbedingt verbessert werden muß. Das ist aber Politik und das steht auf einem anderen Blatt. Das wäre mit den politischen Entscheidungsträgern zu besprechen, die sich aber derzeit vor der IWÖ ängstlich verstecken.

Aber der Vollzug des Gesetzes ist unterm Hund, uneinheitlich, zum Teil rechtswidrig und manchmal an der Grenze zum Amtsmißbrauch. Jede Waffenbehörde macht ihre eigenen Gesetze, schert sich nicht um Gesetz und Verordnungen und läßt deutlich werden, daß ihr das Innenministerium – die oberste Waffenbehörde – herzlich egal ist.

Daher war wieder einmal eine Vorsprache beim Innenministerium nötig. Dr. Lebersorger und ich haben das unternommen.

Wir haben mit Gruppenleiter MinRat. Mag. Grosinger gesprochen, die beiden anderen in Aussicht genommenen Gesprächspartner (Mag. Gartner und Mag. Aigner) haben sich wegen anderer dienstlicher Verpflichtungen entschuldigt.

Vorweg: Das Gesprächsklima mit Mag. Grosinger ist immer sehr angenehm, konstruktiv, kompetent, fachbezogen und vor allem äußerst fruchtbringend. Ich möchte mich hier bei ihm dafür ganz besonders bedanken.

Wir hatten einige Problemkreise zu besprechen:

Waffenpaß für Jäger:

Hier funktioniert es in Wien und in Niederösterreich klaglos. Auch aus dem Burgenland liegen keine Klagen vor. In anderen Bundesländern klappt es leider weniger. Vor allem gibt es Schwierigkeiten in Oberösterreich, Kärnten und auch in Tirol. Die Waffenbehörden entscheiden dort nach Gutdünken und agieren offen gegen den eindeutigen Erlaß des BMI. In manchen Bescheiden wird sogar offen gesagt, daß„der Erlaß nur die Rechtsmeinung des Ministeriums darstelle und daher nicht beachtet werden müsse“. Die Rechtsmeinung des Ministeriums ist also diesen Behörden wurscht. Erstaunlich.

Entsprechende Bescheide und Zwischenerledigungen wurden im Ministerium vorgelegt. Ich habe dazu selbstverständlich recht scharfe Worte gefunden. Es besteht gute Hoffnung, daß das Ministerium diesen Vorfällen nachgeht und die untergeordneten Behörden darauf hinweist, daß ein Erlaß nicht bloß ein Kaspapierl ist, das jeder Waffenreferent und jeder Bezirkshauptmann ungestraft in den Kübel schmeißen kann.

Vielleicht ist es doch allmählich möglich, zu einem in Österreich einheitlichen Vollzug zu gelangen. Immerhin ist ja das Waffengesetz ein Bundesgesetz und kein Bezirksgesetz, das in jeder BH anders gesehen werden darf.

Verwahrungskontrolle

Hier sind böse Sitten eingerissen: Zunehmend werden von der Überprüfungsorganen penible Überprüfungen der C- und D-Waffen vorgenommen, Meldungen und Registrierungen hinsichtlich dieser Waffen werden kontrolliert, manchmal werden sogar Fotos angefertigt.

Hier wurde uns zugesichert, daß das Ministerium all die Anweisungen zur Verwahrungskontrolle, die von den Waffenbehörden den Überprüfungsorganen ausgegeben werden, anfordert und auf die Rechtmäßigkeit überprüft. Daß C- und D-Waffen nicht der Überprüfung gem. § 8 (6) unterliegen, steht eindeutig fest.

Wir hoffen daher, daß hier wieder ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird und diese unnötigen Schikanen der Waffenbesitzer in Hinkunft unterbleiben.

Waffenregister (ZWR)

Die Probleme sind hier die Registrierung des Altbestandes, weil hier nach dem Anschaffungsdatum gefragt wird, das der Registrierende naturgemäß nicht mehr weiß. Behördliche Anleitungen, man möge doch einfach das Datum der Meldung angeben oder gar ein erfundenes Datum, stellen eine Anstiftung zur Urkundenfälschung dar und haben zu unterbleiben. Die Lösung wäre, in die Rubrik „Altbestand“ einzufügen oder eine 00000 Möglichkeit zu schaffen, wie es Dr. Lebersorger vorgeschlagen hat.

Auch die Anführung mehrerer Begründungen muß möglich gemacht werden. Viele Waffen haben verschiedene Verwendungsmöglichkeiten (Jagd, Sport, Sammeln, Selbstverteidigung). Das hat auch im Register seinen Niederschlag zu finden. Gefährlich wird es nämlich, wenn der Besitzer etwa die Jagd aufgibt und dann die Waffe wegen einer dann fehlenden Begründung verliert.

Schließlich wurde noch unserer brennenden Sorge Ausdruck verliehen, daß die Registrierungsdisziplin – vorsichtig gesagt – zu wünschen übrig läßt.

Schuld ist hier nicht nur die heimische Politik, die in ihrer Gesetzgebung heimtückisch (§ 42b Waffengesetz) agiert, sondern vor allem die jüngst veröffentlichen Pläne der EU, das Waffengesetz massiv zu verschärfen und manche Waffentypen (z.B. Halbautomaten) überhaupt zu verbieten. Die geplante, verpflichtende biometrische Sicherung aller registrierten Waffen brächte hohe Kosten für all die Leute, die brav registriert haben – und zwar nur für die – und würde ungeheure Summen in die Taschen der entsprechenden Produzenten und der von ihnen bestochenen Politiker spülen.

Daß die Betroffenen da nicht besonders registrierfreudig sind, wird jeder begreifen. Unsere Politiker begreifen das aber anscheinend nicht.

Zusammenfassung:

Das Gespräch war nützlich und verspricht sinnvolle Ergebnisse. Die legalen Waffenbesitzer, um die es dabei gegangen ist, vor allem die Jäger, könnten zufrieden sein, wenn die Unterredung die gewünschten Resultate zeitigt.

Die IWÖ und die Landesjagdverbände werden am Ball bleiben und nach einiger Zeit nachfragen, was aus unserer Vorsprache geworden ist.

Das Gespräch mit der Frau Innenminister steht allerdings immer noch aus. Vielleicht gelingt es doch irgendwann einmal, die Mauer des Schweigens und des Verschweigens zu durchbrechen.

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