Antwortbrief an den Landesjägermeister

Antwortbrief an den Landesjägermeister

Sehr geehrter Herr Landesjägermeister, sehr geehrter Weidkamerad!

Besten Dank für die wirklich schnelle und ausführliche Antwort auf das Schreiben der IWÖ zur Causa Brandstetter.

Einige Feststellungen dazu sind aber nötig:

1. Es steht fest, daß die EU-Richtlinie das Waffenregister gebracht hat und Österreich dazu verpflichtet, die elektronische Registrierung der C- und D-Waffen einzurichten.

2. Es steht weiter fest, daß diese Registrierung völlig sinnlos ist, für die öffentliche Sicherheit überhaupt nichts bringt und die Steuerzahler und ganz besonders die Jäger, die Sportschützen, die Waffensammler und alle anderen legalen Waffenbesitzer mit hohen Kosten belasten wird.

3. Es steht außerdem fest, daß die österreichischen EU-Politiker nicht imstande waren, diese für Österreich unnötigen und kostspieligen EU-Vorschriften zu verhindern. In diese Richtung ist auch kein ernsthafter Versuch unternommen worden.

4. Schließlich steht fest, daß unsere EU-Politiker keine Initiativen in die Richtung gesetzt haben, daß die EU diese Kosten übernimmt. Nicht Österreich wollte diese Registrierung sondern einzig und allein die EU. Die hätte das daher konsequenterweise auch zahlen müssen.

Klar ist, daß die österreichischen Waffenbesitzer und ganz besonders die Jäger die neuen gesetzlichen Vorschriften zu befolgen haben, ganz gleich, wie sie dazu stehen. Die Waffenbesitzer – vor allem die Jäger – sind gesetzestreu. Es ist aber auch klar, daß die bisherigen Meldungen nunmehr völlig wertlos geworden sind, das Geld dafür ist verloren. Das kann niemandem gefallen.

Eine unüberwindbare Hürde ist die Registrierung natürlich nicht, da sind wir uns einig. Die nunmehrige Registrierung ist aber dennoch eine unnötige Belastung – darüber sollten wir uns auch einig sein. Ein Verständnis dafür wird argumentativ nicht zu erreichen sein.

Die Verdienste der Landesjagdverbände um den legalen Waffenbesitz stehen außer Diskussion. Das wird von der IWÖ anerkannt und immer wieder betont. Der „Waffenpaß für Jäger“ mag als positives Beispiel dafür stehen. Die Zusammenarbeit mit der IWÖ ist hier vorbildlich und wird von uns allen sehr geschätzt.

Zum Herrn Bezirksjägermeister Brandstetter:

Persönliche Meinungen sind erlaubt, da stimme ich Ihnen vollinhaltlich zu. Es ist auch schön, daß der NÖ LJV dies gestattet, das ist ja auch ganz selbstverständlich.

Jedoch: Ein Zeitungsinterview, das man als hoher Funktionär gibt, ist aber doch ganz anders zu sehen. Ein solcher Funktionär mag seine „persönliche Meinung“ haben – in dem Moment, wo er diese Meinung aber in seiner Eigenschaft als Funktionär öffentlich äußert, ist sie nicht mehr „persönlich“ sondern öffentlich und wird zwangsläufig der Organisation zugerechnet, die er repräsentiert. Das ist geschehen, das ist bedauerlich und großer Schaden ist angerichtet worden. Bei der Jagdmesse in Tulln gab es seitens der Jäger viel Gelegenheit, dies zu artikulieren. Diese „Irritationen“ sind daher auch in den „Offenen Brief“ eingeflossen.

Für die IWÖ ist diese Angelegenheit damit erledigt.

Die gute Zusammenarbeit zwischen der Jägerschaft und der IWÖ soll aber dessenungeachtet weiter gepflogen werden. Auch wir sind daran interessiert, daß die Registrierung trotz der anfänglich aufgetretenen Pannen und einiger immer noch bestehenden Unklarheiten anstandslos verläuft.

Aufgaben gibt es nämlich genug für uns. Der noch immer nicht erledigte § 19 (2) WaffG ist dafür ein Beispiel, ebenso der § 6 (2). Auch § 17 (2) darf nicht vergessen werden. Daran müssen wir gemeinsam weiterarbeiten. Und auch die Frau Innenminister Mikl-Leitner sollte – dem Beispiel ihrer Vorgängerin folgend – behutsam an die Jagdprüfung herangeführt werden. Das wünschen wir uns von ganzem Herzen.

Mit besten Grüßen und Weidmannsheil!

Dr. Georg Zakrajsek

Generalsekretär

Die Geschichte ist damit ausgestanden. Ich nehme wohl an, daß in Zukunft die Funktionäre der zweiten Reihe auf ihre Worte sorgfältiger achten werden.

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