Kriminalität
Anleitungen zur Notwehr
Anleitungen zur Notwehr
Rechtlich schaut es nicht besonders gut aus mit der Notwehr. Über die Situation in Österreich habe ich im vorigen Beitrag einiges geschrieben. Und über die Situation in unserem deutschen Nachbarland ist nichts zu schreiben. Dort geht nämlich gar nichts. Den sogenannten „Waffenschein“ (gleichzuhalten mit unserem Waffenpaß) kriegt man dort überhaupt nicht mehr. Politgünstlinge sind auch dort – wie auch bei uns – immer ausgenommen. Selbstverteidigung ist in unserem Nachbarland auch kein Grund für einen Waffenbesitz. Nur Jäger oder Sportschützen dürfen – andere nicht. Und auch für die geht das nur recht beschränkt. Aber Deutschland ist nicht nur waffenrechtlich, aber auch sonst ein sogenannter failed state. Hoffnungslos, denn es regieren dort die rot-grünen Nazis und der gleichfärbige Islam. Schon lange und ein Ende ist nicht in Sicht.
Zurück nach Österreich: Immerhin: die Selbstverteidigung in den eigenen vier Wänden mit einer Schußwaffe geht immer noch, soferne man bereit ist, einen auf der ganzen Welt recht einmaligen Psychotest zu machen und einen ziemlich sinnlosen Waffenführerschein zu bestehen. Aber im Gesetz steht es drinnen und daher kann auch die bürgerfeindlichste Waffenbehörde da nichts verweigern. Gilt für Schußwaffen unter 60 cm Gesamtlänge. Und die Langwaffe ist für Menschen über 18 ohnehin frei. In Österreich halt.
Zum Psychotest wäre einiges zu sagen, das ist aber einem eigenen Querschuß vorbehalten. Kommt demnächst.
Für die Selbstverteidigung braucht man daher sicher eine Schußwaffe. Man komme mir hier nicht mit waffenloser Selbstverteidigung. Das geht sicher und wenn ich der Chuck Norris bin, würde ich das auch befürworten. Ich bin aber nicht der Chuck Norris, meine Leser auch nicht und was sich im Film recht gut macht, könnte in der Wirklichkeit fatal enden. So eine Selbstverteidigung muß man lernen und vor allem muß man auch immer wieder üben. Die Frage ist natürlich, wer die Zeit und die Energie dafür aufbringt.
Noch was: Das Alter spielt natürlich auch eine Rolle und das Geschlecht sollte man immer bedenken. Was der Norris mit seinen achtzig Jahren immer noch kann, habe ich mit vierzig nicht gekonnt. Und als Frau werde ich mit fünfzig Kilo gegen einen neunzig Kilo schweren Bösewicht wahrscheinlich nichts ausrichten, nicht einmal dann, wenn ich einmal wöchentlich entsprechende Kurse besuche.
Bei der Notwehr sollte man daher das alles vergessen. Körperliche Fitness ist zwar sicher von Vorteil, nützt aber nichts, wenn die Flagge gefallen ist. Daher: das Mittel der Wahl wird immer die Schußwaffe sein.
Man nehme also das, was gesetzlich erlaubt ist und was im denkbaren Notwehrfall am besten wirkt. Wenn man sich etwas besorgt, soll man vorher aber überlegen, wie das wirken wird, wie man es handhaben und wie man es zugriffbereit, aber doch legal gestattet, verwahren kann. Die jeweilige Geschoßwirkung und Durchschlagsleistung sollte man auch kennen und einkalkulieren. In einem eventuellen Notwehrfall sollte man nicht erst darüber nachdenken müssen, hat auch nie Zeit dafür.
Da Waffenpässe derzeit (gesetzwidrig) nicht mehr ausgegeben werden, müßte man sich natürlich keine Gedanken darüber machen, wo und wie man eine Kurzwaffe trägt, das ist nämlich nicht erlaubt und behördlich ohnehin nicht gewünscht. Dennoch: ein recht wirksames aber nicht allzu durchschlagskräftiges Kaliber sollte es sein und da ist die alte 45 immer noch das beste.
Man trifft aber immer noch auf Menschen, die einen sogenannten „alten“ und nicht eingeschränkten Waffenpaß haben. Sogar Jäger sind darunter. Die sterben aber allmählich aus.
Nachdenken also lohnt sich und einen kompetenten Rat sollte man auch einholen. Wen man aber keinesfalls fragen sollte, das sind die Behörden. Das Innenministerium ist hier besonders kontraproduktiv. Nicht nur völlig ahnungslos, zeichnet sich das BMI durch äußerst dumme Ratschläge aus. Man werfe nur einen Blick in die Broschüre, die das Ministerium nach dem Terroranschlag herausgegeben hat. Dümmer geht es wirklich nimmer. Und bei der Polizei gibt es vernünftige und erfahrene Beamte, die meisten sind es aber nicht. Und diejenigen, die eine Ahnung haben, werden oft nichts sagen, weil sie einfach keine Schwierigkeiten bekommen wollen.
Eine Regel gilt aber: Je mehr Gold am Kragen einer hat, desto schlechter. Die sollte man wenn es geht, meiden.
Fragen geht also immer. Man merkt aber bald, wenn man auf jemanden trifft, der nicht ehrlich Auskunft geben will oder nicht darf. Und noch was: Nicht jeder Waffenhändler ist ein wirklicher Fachmann. Wenn einer davon im ORF auftaucht, wäre oft äußerste Vorsicht geboten.
Kommentare
Bisher (7.1.21, 21.15h) liegen noch keine Meldungen über Notwehrüberschreitungen und Körperverletzung vor. Aber spätestens wenn Astrid aus dem Weihnachtsurlaub kommt, werden sie folgen. Und sich Qual-Itätsmedien wie der ORF darauf stürzen. Wetten?
Geschätzter Tecumseh
Was erwartest Du von der"Buberlpartie"?
https://www.youtube.com/watch?v=kbl5aDU27Sw
Ja, das würde ich sofort begrüßen! Unbedingt!
Im Handtascherl haben schon auch wirksame Waffen ihre Berechtigung - und eine Pfeffer- oder Gasladung aus einerm Schreckschussrevolver Röhm RG 89 ist auch nicht ohne. Lärm macht sowas auch - immerhin etwas
Ich habe den Eindruck, solche Broschüren werden nur bei einem Anlaß herausgegeben, damit die sagen können: "Wir hob'n jo eh sofurt wos g'mocht! Wir wosch'n oiso unsare Händ' …!"
Bekanntes Zitat aus de rBibel!
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