Urteilsschelte
Urteilsschelte Die darf natürlich sein. Ein rechtskräftiges Urteil ist einerseits eine Tatsache, die Geltung hat und der man Geltung zubilligen muß. Aber kritisieren darf man. Das ist unbestritten. Und dieses Urteil gegen Frau Sabaditsch-Wolf muß man kritisieren. Es ist nämlich ungeheuerlich und verstößt gegen fundamentale Menschenrechte. Ich war wirklich lange …